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Bundesnetzagentur wird den Reservebetrieb eines Kernkraftwerks nicht anordnen

1.10.2011 Die Bundesnetzagentur hat am 31.8.2011 ihren Bericht zur Notwendigkeit eines Reservekernkraftwerks im Sinne der Neuregelung des Atomgesetzes (AtG) vorgelegt. Nach Abwägung aller derzeit bekannten Umstände wird die Bundesnetzagentur den Reservebetrieb eines Kernkraftwerks für diesen und den nächsten Winter nicht anordnen.

»Ausschlaggebend ist, dass die Untersuchungen jetzt übereinstimmend er - geben, dass auch im Fall außergewöhnlicher Störungen, sog. exceptional contingencies, das Übertragungsnetz ohne Einsatz eines Reservekernkraftwerks beherrschbar bleibt«, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Dies sei dadurch möglich geworden, dass seit dem zweiten Moratoriumsbericht zusätzliche konventionelle Kraftwerksreserven ermittelt werden konnten, und zwar in Deutschland zusätzliche, gesichert zur Verfügung stehende Reservekapazitäten in Höhe von 1.009 MW sowie gesichert zur Verfügung stehende Reserveleistung in Österreich in Höhe von 1.075 MW.

In allen untersuchten Einspeise- und Lastszenarien sind zur Abwendung von unzulässigen und daher die Netzstabilität gefährdenden Zuständen teils erhebliche Eingriffe der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in die Fahrweise der Kraftwerke erforderlich. Unstrittig sei, dass sowohl ohne die Anordnung des Reservebetriebs als auch mit der Anordnung des Reservebetriebs noch immer Risiken für die Versorgungssicherheit verbleiben. Eine vollständige Absicherung gegen jedwedes Risiko sei technisch und wirtschaftlich unmöglich. »Beim jetzigen Erkenntnisstand sind allerdings die wesentlichen Extremsituationen für die Übertragungsnetze durch das vorhandene Eingriffsinstrumentarium der ÜNB und damit ohne die Anordnung eines Reservekernkraftwerks beherrschbar«, stellte Kurth fest.

Aufgrund der auch im Winter 2012/2013 angespannten Erzeugungssituation in Süddeutschland rät die Bundesnetzagentur zudem, auf der Basis der Erfahrungen im kommenden Winter zu prüfen, ob über den vorgegebenen Stilllegungstermin 31. Dezember 2012 hinaus ein Reservebetrieb des Kraftwerks Staudinger 3 mindestens bis zum 31. März 2013 möglich ist, da dies die Situation entspannen könnte.

Die Netze seien durch die Vielzahl der in den letzten Jahren zusätzlich zu erfüllenden Transportaufgaben und die Veränderung der Erzeugungsstruktur am Rande der Belastbarkeit. Der Gesetzgeber habe mit den Netzentwicklungsplänen des EnWG sowie dem neuen Verfahren und optionalen Zuständigkeiten des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) Beschleunigungsmöglichkeiten geschaffen, die rasch genutzt werden sollten, so Kurth. Der Bericht sowie das vergeben Gutachten der Bundesnetzagentur auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur abgerufen werden.

- BNetzA -

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