Bundesnetzagentur ist nicht unabhängig genug: Kommission verklagt Deutschland
19.07.2018 Die Kommission hat beim europäischen Gerichtshof Klage gegen Deutschland erhoben, um sicherzustellen, dass Strom- und Gasbinnenmarktrichtlinie ordnungsgemäß umgesetzt werden und die Bundesnetzagentur unabhängig agieren kann. Beide Richtlinien gehören zum Dritten Energiepaket. Zudem fordert die Kommission Deutschland auf, Maßnahmen zum Schutz von Labortieren umzusetzen und seine Verwaltungspraxis bei der grenzüberschreitenden Mehrwertsteuererstattung an das EU-Recht anzupassen.
Deutschland hat nach Auffassung der Kommission die Vorschriften über die Befugnisse und zur Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) nicht in vollem Umfang umgesetzt. Insbesondere könne die Regulierungsbehörde nicht völlig unabhängig die Tarife und andere Vertragsbedingungen für den Netzzugang und Ausgleichsleistungen festlegen, da viele Elemente für die Festlegung dieser Tarife und Vertragsbedingungen umfassend und detailliert in Vorschriften der Bundesregierung geregelt sind.
Darüber hinaus habe Deutschland mehrere Anforderungen an das Entflechtungsmodell für den unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber (ITO) fehlerhaft umgesetzt. So entsprächen beispielsweise die Vorschriften für die Unabhängigkeit des Personals und der Unternehmensleitung des ITO nicht in vollem Umfang diesen Richtlinien; ferner schließe die Definition des »vertikal integrierten Unternehmens « fälschlicherweise Tätigkeiten außerhalb der EU aus.
Bereits im Februar 2015 wurde ein Aufforderungsschreiben und im April 2016 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland übermittelt. Da die Einhaltung des EU-Rechts noch nicht gewährleistet ist, müsse die Kommission den Gerichtshof anrufen.
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