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Bundeskartellamt prüft überhöhte Fernwärmepreise

Das Bundeskartellamt hat Verfahren wegen des Verdachts überhöhter Fernwärmepreise gegen sieben Versorgungsunternehmen eingeleitet. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf rund 30 verschiedene Wärmeversorgungsgebiete, verteilt über fast alle Bundesländer. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: »Fernwärmekunden haben lediglich vor der erstmaligen Entscheidung für ein bestimmtes Heizsystem die Auswahl zwischen verschiedenen Versorgungswegen. Haben Sie sich einmal für die Fernwärme entschieden, besteht auf lange Sicht keine Wechselmöglichkeit. Daher sind bei überhöhten Preisen Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamts erforderlich, um die Verbraucher zu schützen. In vielen Wärmeversorgungsgebieten besteht darüber hinaus auch eine rechtliche Anschlussverpflichtung, so dass die Kunden nicht nur faktisch, sondern auch rechtlich keine Wechselmöglichkeit zu einem anderen Energieträger haben.«

Im Rahmen der im August 2012 abgeschlossenen Sektoruntersuchung Fernwärme (vgl. Pressemitteilung vom 23.8.2012) hatte das Bundeskartellamt Daten von Fernwärmeversorgern für die Jahre 2007 und 2008 erhoben und einen Erlösvergleich durchgeführt. Dabei lagen die durchschnittlichen Fernwärmeerlöse einiger Unternehmen deutlich über dem Durchschnitt der Vergleichsgruppe. Dem dadurch begründeten Anfangsverdacht auf Preishöhenmissbrauch geht das Bundeskartellamt nun nach. Verfahren wurden gegen die folgenden Unternehmen eingeleitet: Dalkia GmbH, Hamburg; Danpower Energie Service GmbH, Potsdam; Energie SaarLor Lux AG, Saar - brücken; E.ON Hanse Wärme GmbH, Hamburg; RWE Energiedienstleistungen GmbH, Dortmund (früher: ExxonMobil/Favorit Fernwärme GmbH); Stadtwerke Leipzig GmbH, Leipzig; Stadtwerke Rostock AG, Rostock.

Zur Aktualisierung der Angaben aus der Sektoruntersuchung werden jetzt sowohl bei den betroffenen Unternehmen als auch bei acht potentiellen Vergleichsunternehmen mit durchschnittlich sehr niedrigen Erlösen und günstigen Fernwärmepreisen Daten für die Jahre 2010 bis 2012 erhoben. Seit Abschluss der Sektoruntersuchung hat das Bundeskartellamt seinen Fragebogen überarbeitet und einem Markttest unterzogen, um eine noch sachgerechtere Datengrundlage zu erhalten. Fernwärmeunternehmen versorgen oft verschiedene Gebiete mit Fernwärme. Die Tarife desselben Versorgers können in den unterschiedlichen Versorgungsgebieten voneinander abweichen. Auch bei den Unternehmen gegen die jetzt Verfahren eröffnet wurden, weisen nicht alle Versorgungsgebiete auffällig hohe Erlöse auf.

Die Fernwärmeversorgung mit den Stufen Erzeugung, Netz und Vertrieb ist meist in einem Unternehmen integriert. Unterschiedliche Bedingungen, wie zum Beispiel die Erzeugungs- und Netzstruktur, können verschieden hohe Erlöse und Preise rechtfertigen, was im Einzelfall zu prüfen ist. Zudem wird zu bewerten sein, in wie weit die Wirtschaftlichkeit von Wärmeerzeugungsanlagen, die auch Strom durch Kraft-Wärme-Kopplung produzieren, in den letzten Jahren gelitten hat, da die Strompreise an der Börse (aufgrund der zunehmenden subventionierten Einspeisung Erneuerbarer Energien) gesunken sind.

- BKartA -

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