Bundeskabinett stimmt einer Veränderung der Abwasserverordnung zu
Um die Gewässer gegen Verunreinigungen zu schützen, dürfen Abwassereinleitungen gemäß § 57 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nur erlaubt werden, wenn die Schadstofffracht des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Die Abwasserverordnung regelt die Mindestanforderungen, die für Erlaubnisse zum Einleiten von Abwasser in Gewässer festzusetzen sind. In zahlreichen Anlagen werden dabei für bestimmte Bereiche Regelungen getroffen. Zudem konkretisiert sie das Analyse- und Messverfahren. Die Verordnung enthält nun die Vorgabe, dass kommunale Abwasseranlagen so errichtet und betrieben werden, dass eine energieeffiziente Betriebsweise ermöglicht wird.
Die Nutzung von Energiepotenzialen sollte aus Sicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) nur erfolgen, solange dies im Einzelfall wirtschaftlich vertretbar ist. Bereits seit vielen Jahren investieren die kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorger in die Energieeffizienz: Über 90% der kommunalen Wasserwirtschaft hält die energetische Optimierung ihrer wasserwirtschaftlichen Anlagen für wichtig oder sehr wichtig und vor dem Hintergrund, dass Wasserver- und Abwasserentsorgung ein bis zwei Prozent des Gesamtstromverbrauchs unserer Städte ausmachen, auch für lohnend. »Die Ausschöpfung der energetischen Potenziale ist ein wichtiges Ziel der kommunalen Wasserwirtschaft. Hierfür muss jedoch auch zukünftig der Rahmen im Erneuerbaren- Energien-Gesetz stimmen«, so Michael Beckereit, Vizepräsident des VKU. Ausdrücklich befürwortet der VKU, dass die Bundesregierung die ursprünglich vorgesehene gesetzliche Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung aus Abwasser in der Verordnung gestrichen hat. Beckereit: »Für die Phosphorrückgewinnung gibt es derzeit keine wirtschaftlich einsetzbaren Techniken. Somit würde eine solche Verpflichtung zu einer Steigerung der Kosten für die Abwasserentsorgung und damit der Entgelte für den Verbraucher führen.« Die bereits angekündigte Klärschlammverordnung dürfe die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung nicht wieder auf das Tablett heben.
Aktuelle Situation in Deutschland:
Deutschland ist das europäische Land, in dem am meisten Abwasser wiederaufbereitet und somit recycelt wird. Über 96% des Abwassers aus privaten Haushalten und öffentlichen Einrichtungen wird in nahegelegene Kläranlagen geleitet und gereinigt. Es gibt knapp 10.000 solcher Kläranlagen. In öffentlichen Kläranlagen werden jährlich insgesamt etwa 10,07 Milliarden m3 Abwasser behandelt - davon ca. 0,1% nur mechanisch, 1,9% biologisch ohne gezielte Entfernung von Nährstoffen, und ca. 98% biologisch mit gezielter Nährstoffentfernung. Eine der größten Herausforderungen in den kommenden Jahren stellen bisher unbeachtete Schadstoffe im Abwasser dar. Dazu gehören Arzneimittelrückstände, Antibiotika aus der Tierzucht oder Chemikalien, die bereits in kleinsten Mengen hormonähnliche Wirkungen zeigen. Um diese Spurenstoffe zu entfernen, reicht die herkömmliche Klärtechnik nicht aus. Zwar gibt es erste Technologien, wie beispielsweise spezielle Membranen oder Oxidationsverfahren, die solche Substanzen entfernen können. Allerdings gibt es bislang für solche Spurenstoffe noch keine gesetzlichen Grenzwerte, an denen sich Anlagenbetreiber orientieren können.
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