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Bundeskabinett hat »Nationales Luftreinhalteprogramm« beschlossen

22.05.2019 Das Bundeskabinett hat das Nationale Luftreinhalteprogramm für Deutschland beschlossen. Es legt dar, wie mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung die Luftqualität in Deutschland bis 2030 weiter verbessern will.

Hauptziel ist ein deutlicher Rückgang von Feinstaub und seinen Vorläufersubstanzen wie Ammoniak, die die Bildung von Feinstäuben begünstigen. Folgende Maßnahmen sollen bis 2030 zu einem weiteren Rückgang der Luft- und insbesondere Feinstaubbelastung führen:

  • die 44. Bundesimmissionsschutzverordnung zur Minderung der Emissionen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen;
  • die neuen Vorgaben für die Abgasregulierung von PKW im Rahmen des RDE-Verfahrens;
  • der Ausstieg aus der Verstromung von Braun- und Steinkohle entsprechend dem Vorschlag der Kommission »Wachstum, Struktur und Beschäftigung«;
  • die Anpassung der Technischen Anleitung Luft (TA Luft);
  • weitere Maßnahmen im Bereich des Anlagen- und Düngerechts.

Das Nationale Luftreinhalteprogramm zielt auf die langfristige (bis 2030) Minderung großräumiger Luftschadstoffbelastungen ab. Es steht daher nicht im direkten Zusammenhang mit der Debatte um NO2-Grenzwerte und mögliche Fahrverbote. Das aktuelle Luftreinhalteprogramm zeige laut BMU, dass Deutschland die Ziele für 2020 ohne weitere Maßnahmen einhalten könne. Ab 2025 würden die beschlossenen Maßnahmen allerdings nicht zum Erreichen der Stickoxid- und Ammoniak-Ziele und ab 2030 auch nicht bei den Feinstaub- und Schwefeldioxid-Zielen ausreichen, so die Bundesregierung.

EU-Mitgliedstaaten sind gemäß der »Richtlinie über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe« verpflichtet, der Europäischen Kommission mindestens alle vier Jahre nationale Luftreinhalteprogramme (NLRPs) zu übermitteln. Darin sollen sie darlegen, wie sie ihre Emissionen reduzieren wollen. Betrachtet werden dabei prozentuale Minderungen der gesamten nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe gegenüber 2005. Es geht dabei zum Beispiel um Schwefeldioxid, Stickstoffoxide (NOx), Ammoniak und Feinstaub. So müssen die gesamten NOx-Emissionen ab 2020 um 39% und ab 2030 um 65% gesenkt werden. Anhand aktueller Emissionsprognosen muss dargestellt sein, ob die Ziele mit den bisherigen Maßnahmen erreicht werden können (Baseline- Szenario). Falls nicht, muss ein sogenanntes Zielerreichungs-Szenario (Compliance-Szenario) mit zusätzlichen Strategien und Maßnahmen erarbeitet werden.

- Quelle: BMU -

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