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Bund und EU einigen sich über Dünge-Vorgaben

24.02.2020 Im Streit um zu viel Nitrat im Wasser haben EU-Kommission und Bundesregierung sich auf schärfere Dünge-Vorgaben für deutsche Bauern geeinigt. Jetzt sind die Bundesländer gefragt, die der Verordnung am 03.04.2020 im Bundesrat zustimmen müssen. Umwelt- und Agrarministerium stellten hierbei ganz klar, dass es wenig Spielraum für Änderungen gebe. Die EU-Kommission werde auf Grundlage der nun vorliegenden Verordnung keine Klage einleiten, teilte ein Sprecher des Agrarministeriums am 21.02.2020 mit. Die Kommission akzeptiere aber keine weitere Verzögerung.

Brüssel macht seit Jahren Druck auf Deutschland, weil an vielen Messstellen die Grenzwerte für Nitrat im Wasser überschritten sind. Der EuGH hatte sich der Auffassung der EU angeschlossen. Ohne den Beschluss in sechs Wochen sehe sie sich gezwungen ein weiteres Klageverfahren einzuleiten. Dann würden Deutschland bis zu sechsstellige Strafzahlungen pro Tag drohen - das ganze fiele auch noch mit dem Beginn der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zusammen, was die Bundesregierung vermeiden will.

Die neue Verordnung sieht zahlreiche Einschränkungen für Bauern beim Düngen vor. Unter anderem soll in sog. roten Gebieten mit besonders hoher Belastung 20% weniger Dünger ausgebracht werden - wie genau, bleibt aber den Landwirten überlassen. Zwischen Düngeflächen und Gewässern soll mehr Abstand bleiben und die Zeiten, in denen nicht gedüngt werden darf, sollen ausgeweitet werden. Vorgesehen ist aber auch, innerhalb der roten Gebiete genauer zu unterscheiden, wo die Grenzwerte wirklich überschritten werden. Vor allem in landwirtschaftlich genutzten Gebieten ist das Grundwasser in Deutschland stark mit Nitrat belastet. Es stammt hauptsächlich aus Dünger, etwa Gülle. Wenn Gewässer wie Seen und Flüsse aber überdüngt sind, schadet das Pflanzen und Tieren. Aus Nitrat entstehen zudem Nitrite, und die sind gefährlich für die Gesundheit.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) pocht auf schnelle Rechtssicherheit und Klarheit und eine differenzierte Abgrenzung der Roten Gebiete. Die geplante Deckelung der Düngung bei 80% lehnt der Verband ebenso ab wie andere Details der Verordnung. Der Bundesrat müsse Erleichterungen schaffen für Betriebe, die bereits gewässerschonend wirtschafteten.

Die kommunalen Trinkwasser-Versorger mahnten die Zustimmung der Länder nachdrücklich an. Sie wiesen darauf hin, dass übermäßig aufgebrachte Düngemittel die Qualität der Trinkwasserressourcen - und damit die Trinkwasserversorgung von Bevölkerung, Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft gefährdeten.

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