BRat zur Novelle des Klimaschutzgesetzes
28.05.2021 Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden hatte, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes (KSG) vom 12.12.2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen, hat die Bundesregierung in kürzester Frist eine Novelle vorgelegt. Auf seiner Plenarsitzung befasste sich nun der Bundesrat mit dem Gesetzesvorhaben, bevor der Bundestag darüber Beschluss fasst. Der Entwurf sieht vor, dass Deutschland bis zum Jahr 2030 mindestens 65 Prozent weniger Treibhausgase ausstößt als im Jahr 1990. Bisher waren nur 55 Prozent vorgegeben. Bis 2040 sollen die CO
2-Emissionen um 88 Prozent fallen. Im Jahr 2045 und damit fünf Jahre früher als in der geltenden Gesetzesfassung soll Deutschland klimaneutral sein. Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau erreichen. Nach dem Jahr 2050 soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden als es ausstößt. Der Gesetzentwurf betont den Beitrag natürlicher Ökosysteme zum Klimaschutz. Wälder und Moore sind Kohlenstoffspeicher, sogenannte natürliche Senken. Sie seien wichtig, um unvermeidbare Restemissionen von Treibhausgasen zu binden, so die Bundesregierung. Der Entwurf enthält deshalb konkrete Zielvorgaben, um die CO
2-Bindungswirkung derartiger Speicher zu verbessern. Das BVerfG hat den Gesetzgeber verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume ab dem Jahr 2031 neu zu regeln. Es hat dazu eine Frist zur Umsetzung seiner Entscheidung bis zum 31.12.2022 gesetzt. Mit der geplanten Novelle sollen zugleich die Klimaziele der EU umgesetzt werden. Diese sind zwar noch nicht formal beschlossen, aber bereits ausgehandelt. Die Regelungen in der gegenwärtigen Fassung des Gesetzes bauten noch auf den alten, niedrigeren Zielen der EU auf. So stehen etwa die ab 2050 vorgesehenen negativen Emissionsmengen bereits im Einklang mit den zu erwartenden europäischen Vorgaben. Begleitend zur Novelle des Klimaschutzgesetzes will die Bundesregierung ein Sofortprogramm vorlegen. Schwerpunkte der Maßnahmen sollen in den Bereichen Industrie, klimafreundliche Mobilität, Landwirtschaft und im Gebäudebereich liegen. Ein zusätzliches Fördervolumen im Umfang von bis zu 8 Milliarden Euro soll dafür bereitgestellt werden. - Quelle: BRat -