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BNetzA: Marktkonsultation zur Regulierung von Wasserstoffnetzen

17.07.2020 Das Thema Wasserstoff kommt in Bewegung: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat eine Marktkonsultation zur Regulierung von Wasserstoffnetzen eingeleitet. In einer Bestandsaufnahme zeigt sie den aktuellen regulatorischen Rahmen für Wasserstoffnetze und analysiert ausgehend von möglichen Entwicklungspfaden und Optionen, ob Wasserstoffnetze zukünftig reguliert werden sollten. Wenige Tage zuvor hatte die Bundesregierung ihre nationale Wasserstoffstrategie verabschiedet. Diese enthält Ziele und Maßnahmen, wie der Wasserstofftechnologie eine zentrale Rolle in der Dekarbonisierungsstrategie zukommen kann. Konkret zielt der Beschluss darauf ab, Deutschland als Weltmarktführer für Wasserstofftechnologie zu etablieren. Zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie wird mittels dem neu zu gründenden »Wasserstoffrat« eine neue Governance-Struktur geschaffen. Der Erzeugung und Nutzung sowie der Verteilung wird dabei die Bedeutung einer Schlüsseltechnologie für die Energiewende zuteil, in welcher Deutschland eine Vorreiterrolle einnehmen soll. Zugleich hat eine Gruppe von elf Fernleitungsnetzbetreibern aus neun EU-Staaten ein Konzept für eine reine Wasserstofftransportinfrastruktur vorgestellt. Geplant ist ein Netz, das ab Mitte der 2020er Jahre bis 2040 schrittweise zu einem Netz mit einer Länge von 23.000 Kilometern ausgebaut wird und zu 75 Prozent aus umgewidmeten Erdgasleitungen besteht. Entstehen sollen so zwei parallele Fernleitungsnetze: ein reines Wasserstoffnetz sowie ein (Bio-) Methannetz. Das Wasserstoffnetz kann für den energieeffizienten Transport großer Mengen von Wasserstoff über weite Strecken genutzt werden und dies unter Berücksichtigung möglicher Wasserstoffimporte. Wasserstoff ist im Rahmen des Dialogprozesses Gas 2030 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu einem zentralen energiepolitischen Thema geworden. Aufgrund konkreter Anfragen aus dem Markt zu einzelnen Projekten sowie der Tatsache, dass im Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas 2020-2030 zum ersten Mal sogenannte Grüngas-Projekte als Eingangsgrößen für die Netzmodellierung aufgeführt werden, hat sich jetzt die BNetzA mit diversen regulatorischen Fragestellungen auseinandergesetzt. Wasserstoffnetze werden derzeit nicht von der Regulierung nach dem Energiewirtschaftsgesetz erfasst. Es gibt lediglich Regelungen für die Einspeisung als Zusatzgas in Erdgasnetze. Nach Auffassung der BNetzA werde die Grundsatzfrage einer Regulierung zumindest mittel- bis langfristig dann zu bejahen sein, wenn Wasserstoff über die heute bestehenden Inselnetze hinaus substantiell zur öffentlichen Versorgung beitrage und die Wettbewerbssituation mit der in den heute nach Energiewirtschaftsgesetz regulierten Netzbereichen vergleichbar wird. Die Konsultationsfragen richten sich an bestehende und potentielle Marktakteure, Netzbetreiber, Verbraucher, Wissenschaft und weitere interessierte Kreise. Stellungnahmen können bis zum 04.09.2020 bei der BNetzA eingereicht werden. - MS -

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