BNetzA: Evaluierungsbericht zur Anreizregulierung
Kurzzusammenfassung
Die Bundesnetzagentur hat dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Bericht zur Evaluierung und Vorschlägen zur weiteren Ausgestaltung der Anreizregulierung vorgelegt. Der Bericht enthält Angaben zur Entwicklung des Investitionsverhaltens der Netzbetreiber und zur Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Vermeidung von Investitionshemmnissen. Er trifft Aussagen dazu, welche Regulierungsbedingungen notwendig sind, um die Verteilnetze auf die Anforderungen der Energiewende einzustellen. Der Bericht ist damit auch Grundlage für die im Koalitionsvertrag vorgesehene investitionsfreundliche Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für Verteilernetze.
Der Evaluierungsprozess ist im November 2013 gestartet. Auf Basis eigener Daten und auf Basis zusätzlicher Angaben von etwa 200 Netzbetreibern hat die Bundesnetzagentur wissenschaftlich untersuchen lassen, wie sich das Investitionsverhalten seit Einführung der Anreizregulierung entwickelt hat. Zusätzlich wurde die Rentabilität von Netzinvestitionen analysiert, aber auch untersucht, welche Probleme sich in den einzelnen Verfahren für die Akteure stellen und wie im europäischen Ausland vergleichbare Netzbetreiber behandelt werden. Eine umfassende Beteiligung der Länder, der Wissenschaft und der betroffenen Wirtschaftskreise ist in Form von Workshops und Fachgesprächen erfolgt.
Derzeitiges Anreizregulierungssystem
Die Anreizregulierung setzt Netzbetreibern Anreize für einen effizienten Netzbetrieb, indem den Netzbetreibern über einen Zeitraum von fünf Jahren (Regulierungsperiode) ein bestimmtes Budget für die Aufgabenerfüllung zur Verfügung gestellt wird (Erlösobergrenze). Den Netzbetreibern werden zudem Effizienzsteigerungsvorgaben gemacht, die sich aus einem Effizienzvergleich der Netzbetreiber untereinander ergeben. Innerhalb der Erlösobergrenze können die Netzbetreiber unternehmerisch frei entscheiden, wie sie diese Effizienzvorgaben erfüllen. Übertreffen sie die Effizienzvorgaben dürfen sie die zusätzlichen Einnahmen für die Dauer der laufenden Regulierungsperiode behalten.
Ergebnisse
- Das derzeitige Anreizregulierungssystem hat sich grundsätzlich bewährt. Die Anreizregulierung hatte keine negativen Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit der Strom- und Gasnetzbetreiber. Die Versorgungsqualität ist trotz realisierter Effizienzsteigerungen weiterhin hoch.
- Damit die Anreizregulierung insbesondere auch im Stromverteilernetzbereich energiewendetauglich bleibt, müssen Anpassungen am bestehenden System vorgenommen werden.
- Dazu muss der Zeitverzug zwischen Investition und deren Erlöswirksamkeit beim Erweiterungsfaktor, der Erweiterungsinvestitionen im Verteilernetzbereich abbildet (Äquivalent zu den Investitionsmaßnahmen im Übertragungsnetzbereich), beseitigt werden. Dadurch werden eine zeitnahe Refinanzierung der Investitionen gewährleistet und die Investitionsbedingungen energiewendefreundlicher aus gestaltet.
- Daneben sollen Regelungen geschaffen werden, die den Netzbetreiber anreizen, in intelligente Lösungen zu investieren (»Intelligenz statt Leitung«; Verteilernetzstudie des BMWi beziffert das Einsparpotenzial durch intelligente Lösungen mit ca. 10 - 20% gegenüber konventionellem Netzausbau). Um dies zu erreichen, wird ein Rahmen geschaffen werden, der es dem Netzbetreiber erlaubt, Effizienzgewinne u.a. aus intelligenten Lösungen über die Dauer einer Regulierungsperiode hinaus (»Efficiency Carry Over«) zu behalten. Darüber hinaus soll das Instrument der Investitionsmaßnahme, das bisher Erweiterungen in den Übertragungsnetzen regelt, auf besonders von der Energiewende betroffene Verteilernetzbetreiber ausgeweitet werden, um deren besondere Situation angemessen zu berücksichtigen.
- Modelle, die zur Verbesserung der Investitionsbedingungen einen jährlichen Kapitalkostenabgleich vorsehen, werden abgelehnt. Sie adressieren zwar ebenfalls den bestehenden Zeitverzug zwischen Investition und Refinanzierung, reizen aber eher kapitalintensive Netzausbaustrategien an. Anreize, durch intelligente und innovative Lösungen Kosten einzusparen, würden geschmälert. Diese Modelle würden die Energiewende je nach Ausgestaltung unnötig um bis zu 8 Mrd. Euro verteuern.
- Daneben werden verschiedene Verfahrensvereinfachungen vorgeschlagen, die den Verwaltungsaufwand der Netzbetreiber und der Regulierungsbehörden verringern.
- bnetza -