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BNetzA: Ergebnisse der gemeinsamen Ausschreibungen nach dem EEG

18.04.2019 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute die erfolgreichen Gebote aus der gemeinsamen Ausschreibung für Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land sowie der Ausschreibung für Biomasseanlagen bezuschlagt. Für die gemeinsame Ausschreibung für Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. April 2019 wurden 109 Gebote ausschließlich für Solaranlagen im Umfang von 719.593 kW eingereicht. Die ausgeschriebene Menge von 200.000 kW war deutlich überzeichnet.

Insgesamt bezuschlagte die Bundesnetzagentur 18 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 210.841 kW. Regional betrachtet verteilten sich die Zuschläge auf fünf Bundesländer: Sachsen- Anhalt (59 MW) und Brandenburg (59MW) mit jeweils fünf erfolgreichen Geboten sowie Schleswig-Holstein (48MW) und Hessen (10MW) mit je drei Geboten. Die verbleibenden zwei Zuschläge (33 MW) gingen nach Mecklenburg- Vorpommern.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte lagen zwischen 4,50 ct/ kWh und 6,10 ct/kWh (Vorrunde 4,65 bis 5,79 ct/kWh). Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert (vor Eingang der Zweitsicherheiten) betrug in diesem Verfahren 5,66 ct/kWh und ist gegenüber der Vorrunde im November 2018 (5,27 ct/kWh) angestiegen. Dieses Ergebnis muss allerdings im Zusammenspiel mit der im Vormonat stattgefundenen Sonderausschreibung für Solar betrachtet werden, bei der das zusätzlich ausgeschriebene Volumen (500 MW) bereits zu höheren Zuschlagswerten führte.

In dieser Ausschreibungsrunde mussten 18 Gebote mit 58 MW Gebotsmenge aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden. Die hohe Anzahl an Ausschlüssen ist vermeidbar. Sorgfalt bei der Einhaltung der Formvorgaben ist entscheidend. Das Gesetz sieht bei Formfehlern einen Ausschluss vor.

In der Ausschreibung für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1.April 2019 wurde ein Volumen von 133 MW ausgeschrieben. Es wurden 20 Gebote mit einem Volumen von 27 MW eingereicht. Zuschläge konnten für insgesamt 19 Gebote mit einem Volumen von 25,5 MW erteilt werden, darunter für zwei Gebote für Neuanlagen mit einem Volumen von 3 MW. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte lagen zwischen 9,53 ct/kWh und 16,56 ct/kWh. Die Zuschläge beider Verfahren werden heute auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht Die Veröffentlichungen der aktualisierten Gebotsrundenstatistiken erfolgen in Kürze.

Die nächsten technologiespezifischen Ausschreibungstermine des Jahres sind für Windenergieanlagen an Land der 1. Mai 2019, für Solarenergie der 1. Juni 2019 und für Biomasse der 1. November 2019. Informationen hierzu können auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abgerufen werden.

- Quelle: BNetzA -

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