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Beihilferechtliche Genehmigung des EEG 2021 erteilt

29.04.2021 Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG 2021 vorgelegt. Damit kann das bereits zum 01.01.2021 in Kraft getretene Gesetz im Umfang der Genehmigung angewendet werden. So kann die Bundesnetzagentur (BNetzA) jetzt die Ergebnisse der Photovoltaik-Ausschreibung veröffentlichen. Allerdings sind noch nicht alle Regelungen aus dem EEG 2021 freigegeben. Für einzelne Vorgaben, beispielsweise der Regionalisierung der Erneuerbare- Energien-Förderung durch Südquoten, hat die EU-Kommission noch vertieften Prüfbedarf angemeldet. Auch noch nicht von der Genehmigung umfasst sind die geplanten zusätzlichen Ausschreibungsvolumen für Photovoltaik und Windkraft im nächsten Jahr sowie eine gesetzliche Vollbefreiung des grünen Wasserstoffs von der EEG-Umlage. Diese Regelungen müssten erst noch durch Verordnungen ausgestaltet werden. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag sollen diese beiden Punkte in separaten Genehmigungsverfahren von der EU-Kommission geprüft und schnellstmöglich freigegeben werden, hieß es von Seiten des Wirtschaftsministeriums. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hält die beihilferechtliche Genehmigung des EEG 2021 für einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Erreichung der Klimaziele. Damit erhielten die Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit für den weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien. Positiv seien insbesondere die durch die EU-Kommission erwirkten Änderungen bei der Anschlussförderung ausgeförderter Windenergieanlagen. Das verringere die Marktintegration von Erneuerbaren Energien am Ende der Förderdauer. Der Verband bedauere, dass die EU-Kommission auf einer Reduktion des Ausschreibungsvolumens für Windkraft an Land im Falle einer Unterzeichnung der Auktion bestehe. Zwar gingen die verbleibenden Megawatt zunächst nicht verloren, weil sie im Falle einer Überzeichnung der Ausschreibung oder eines Formfehlers im Folgejahr zusätzlich ausgeschrieben würden. Die Restriktion aufgrund der endogenen Mengensteuerung bleibe aber erhalten. - MS -

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