Bayerische Wasserversorger fordern: Trinkwasser muss weiterhin hohe Qualität haben
»Die Sicherung der Trinkwasser- und Gewässerqualität in Bayern hat für uns oberste Priorität. Dies ist kein leichtes Unterfangen, denn vor dem Hintergrund der Energiewende kommt hinsichtlich des Grundwasserschutzes auf die Unternehmen der bayerischen Wasserwirtschaft einiges zu«, sagte Gerhard Moser, Vorstandsmitglied des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - VBEW im Vorfeld des diesjährigen Expertentreffens der bayerischen Wasserwirtschaft. »Und auch die auf europäischer Ebene diskutierten Neuregelungen der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie können für unsere Unternehmen noch reichlich Handlungsbedarf verursachen.«
Der mit der eingeleiteten Energiewende einhergehende Umbau der Energieerzeugung hin zu erneuerbaren Energien, sei nach Ansicht von Moser, insbesondere hinsichtlich des Grundwasserschutzes bedeutsam. In Bayern werde mit einem Anteil von ca. 90 Prozent weitgehend das gesamte Trinkwasser aus Grundwasser gewonnen. Sowohl innerhalb, als auch außerhalb von Wasserschutzgebieten können in unterschiedlicher Intensität Gefährdungen durch Photovoltaik-, Biogas-, Windkraft- und Geothermieanlagen für das Grundwasser ausgehen. Auch ein verstärkter Energiepflanzenanbau und Monokulturen können durch die Düngungsintensivierung die Auswaschungsgefahr von Nitrat und Pflanzenschutzmittelrückständen in das Grundwasser erhöhen. Der Anbau alternativer und grundwasserschonender Energiepflanzen werde bereits in Feldversuchen in enger Kooperation mit der Agrarwirtschaft getestet, erläuterte Moser. Die bayerische Wasserwirtschaft werde ihr hohes Engagement für den vorsorgenden Gewässerschutz fortsetzen. »Auch wir wollen die Energiewende, Ziel ist es aber, den Kunden auch in Zukunft Trinkwasser überwiegend aus naturbelassenem Grundwasser in Bayern zur Verfügung zu stellen«, so Moser.
Eine sichere und zuverlässige Wasserver- und Abwasserentsorgung sei ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge für die Menschen und deshalb eine kommunale Pflichtaufgabe. Der Ordnungsrahmen einer ortsnahen und öffentlich-rechtlichen Unternehmensstruktur habe sich dafür seit Jahrzehnten bestens bewährt. Die meisten Wasserver- und Abwasserentsorger sind in Bayern in öffentlicher Rechtsform organisiert. Bei kleineren Betrieben überwiegen die Rechtsformen Regie- bzw. Eigenbetrieb, mittlere Unternehmen sind meist als Zweckverband, Kommunalunternehmen oder Eigenbetrieb und größere Unternehmen auch in privatrechtlicher Rechtsform als GmbH oder Aktiengesellschaft ggf. auch mit Beteiligung eines dritten Unternehmens organisiert.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion auf EU-Ebene zur Konzessionsvergaberichtlinie, die die Vergabe von Konzessionen EU-weit regeln soll, könnten Unternehmen der Wasserver- und der Abwasserentsorgung in Deutschland und in Bayern betroffen sein, sofern sie nicht zu 100 Prozent kommunal organisiert sind. »Die Unternehmen müssen nun prüfen, wenn die Richtlinie tatsächlich so in Kraft tritt, wie vom EU-Binnenmarktausschuss verabschiedet, wie sie darauf reagieren«, so Moser. »Jedes Unternehmen muss allerdings die Entscheidungs- und Gestaltungshoheit haben, in welcher Rechtsform es organisiert sein will.«
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