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Basiszinssatz zum 1.1.2018 unverändert bei – 0,88%

01.01.2018 Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Zum 01.01.2018 bleibt der Basiszins gegenüber dem seit 01.07.2017 betragenden Basiszinssatz unverändert bei - 0,88 Prozent. Damit weist der Basiszins seit fünf Jahren einen negativen Wert auf.

Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 19.12.2017 beträgt 0,00 %. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 01.07.2017 nicht verändert worden.

Der Basiszinssatz dient u.a. für die Berechnung der gesetzlichen Verzugszinsen. Der Verzugszinssatz beträgt gemäß § 288 Abs. 1 BGB für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen gemäß § 288 Abs. 2 BGB neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, soweit die Schuldverhältnisse nach dem 28.07.2014 entstanden sind. Bei vorher entstandenen Dauerschuldverhältnissen gilt er nur für Gegenleistungen, die nach dem 30.06.2016 zu erbringen sind (sonst acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).

- ba -

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