Auswirkungen der DSGVO auf KMU
23.07.2019 Seit einem Jahr ist die Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Mit der Umsetzung zum 25.05.2018 verbinden insbesondere kleine und mittlere Betriebe aus Handwerk und Mittelstand, aber auch Vereine nicht nur Datenschutz und eine höhere Sensibilisierung für das Thema, sondern vor allem auch viel Aufwand bei der technischen Realisierung und drastisch erhöhte Sanktionen, gesprochen wird von ca. 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Im Zusammenhang mit der bisher vielfach gängigen Abmahnpraxis u.a. durch sog. Abmahnvereine war vielfach die Furcht verbunden, dass es zu einer Abmahnflut aufgrund unsachgemäßer Angaben auf Webseiten oder bei Speicherung personenbezogener Daten kommen könnte. Erst kurz vor der Europawahl 2019 wurde ein Entwurf für ein »Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs« vorgelegt, wonach insbesondere kleine Unternehmen wie Handwerksbetriebe und Vereine zwar abgemahnt werden dürfen, zunächst aber keine Abmahngebühren anfallen. Wirtschaftsverbände hatten ein generelles Abmahnverbot für alle Unternehmen durch Wettbewerber gefordert.
Als Kritikpunkt wird weiterhin beklagt, dass der deutsche Gesetzgeber zudem in Teilbereichen über die Verpflichtungen der DSGVO hinausgegangen war und eine Verpflichtung zur Stellung eines Datenschutzbeauftragten eingeführt hat, sobald zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 Absatz 1 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes - BDSG n.F.). Wegen der umfassenden EDV-Verarbeitung und Datenspeicherung durch nahezu alle Beschäftigten in einem Betrieb bedeutet dies in der Praxis, dass nahezu jeder Betrieb ab zehn Beschäftigten einen Datenschutzbeauftragten stellen muss. Inzwischen hat der Deutsche Bundestag im Rahmen des 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes der EU beschlossen, den Schwellenwert auf 20 Personen anzuheben. Diese Änderung soll den Veränderungen aufgrund der Digitalisierung des Geschäftsverkehrs Rechnung tragen.
Kleine und mittlere Betriebe beklagen seit der Umsetzung der DSGVO erheblichen Beratungsbedarf, den sie im Zweifelsfall durch eine zunehmend spezialisierte Beratungsbranche decken, die ihre Angebote darauf ausgerichtet hat. Gleichzeitig fehlen immer noch Zertifizierungen von Datenschutzbeauftragten, wodurch Qualitätsunterschiede schwer zu erkennen sind.
Die Bundesregierung hat vor und auch nach Mai 2018 den in der zweijährigen Umstellungsphase auf die Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) begonnenen engen Austausch mit Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Kammern zu Fragen der Umsetzung fortgesetzt. Hierbei sind insbesondere die »Road Show« und die »Round-Table-Gespräche zum Datenschutz« hervorzuheben.
Seit Oktober 2017 veranstalten das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gemeinsam die »Round-Table-Gespräche zum Datenschutz«. Dabei handelt es sich um eine Dialogreihe zur Umsetzung der DSGVO mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, der Datenschutzaufsichtsbehörden und der Zivilgesellschaft. Die Dialogreihe findet etwa halbjährlich zu aktuellen Themen, wie z.B. der Gefahr missbräuchlicher Abmahnungen und Sanktionen und vor dem Hintergrund des Brexit zu den rechtlichen Möglichkeiten für internationale Datentransfers nach der DSGVO statt. Die Bundesregierung beabsichtigt, das Gesprächsformat im zweiten Halbjahr 2019 fortzuführen. Dabei soll voraussichtlich die Evaluierung der DSGVO durch die Europäische Kommission thematisiert werden. Die EU-Kommission will am 20.05.2020 einen Bericht zu den Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorlegen, zukünftig ist geplant, dem EU-Parlament alle vier Jahre zu berichten.
- BT -