Abwärmeplattform freigeschaltet
04.11.2024 Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Plattform für Abwärme (PfA) freigeschaltet. Damit haben Unternehmen bis zum 01.01.2025 Zeit, ihre erstmalige Meldung abzugeben. Die Plattform für Abwärme nach § 17 EnEfG schafft erstmals eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotentialen in Deutschland. Ziel ist es, diese Abwärme nutzbar zu machen und damit die Energieeffizienz in Deutschland weiter zu steigern.
Auch der in der Praxis vielfach geforderte Bulk-Upload zur Vereinfachung bei großen Datensätzen ist inzwischen möglich. Um die Eintragung einer hohen Anzahl an Abwärmepotentialen zu vereinfachen, wurde ein Bulk Upload implementiert. Dieser funktioniert über eine im Portal für Abwärme herunterladbare Vorlage im CSV-Format. Hierzu werden eine Beispieldatei sowie eine genaue Dokumentation im Technischen Leitfaden für das Portal für Abwärme veröffentlicht.
Das „Matchmaking“ zwischen Abwärmequelle und Wärmesenke bzw. sonstigem Abwärmeabnehmer kann mittels der neu geschaffenen PfA endlich beginnen. Bis zum Ablauf der Frist für die Erstmeldung am 01. 01. 2025 verbleibt den nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) meldeverpflichteten Unternehmen nur noch wenig Zeit. Mit Blick auf die Fördermöglichkeiten für Abwärmekooperationsprojekte insbesondere nach der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) und der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) lohnt es aber auch, sich dem Thema Abwärme zuzuwenden. Ohnehin geht mit Blick auf die weiteren ordnungsrechtlichen Vorgaben von Wärmeplanungsgesetz (WPG) und Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung kein Weg an dem Thema Abwärme vorbei.
–MS –