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Absenkung der EEG-Umlage geplant

24.01.2020 Die Bundesregierung fokussiert ihre Maßnahmen zur Entlastung der Stromkosten auf eine Absenkung der EEG-Umlage. Das soll u.a. durch die am 18.12.2019 in Kraft getretenen Änderungen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens »Energie- und Klimafonds« bewirkt werden.

Daneben werde die Umsetzung der mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen Entlastung beim Strompreis Gegenstand des Aufstellungsverfahrens zum Bundeshaushalt 2021 sein, in dem auch über den Wirtschaftsplan für den Energie- und Klimafonds entschieden wird.

Das Klimakabinett hatte im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, die EEG-Umlage wie folgt abzusenken: Im Jahr 2021 -0,25 ct/kWh, im Jahr 2022 -0,5 ct/ kWh, im Jahr 2023 -0,625 ct/kWh, danach weitere Absenkungen entsprechend steigender Einnahmen aus CO2- Bepreisung. Zusätzlich zur Senkung der EEG-Umlage wurde die Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler und eine Entlastung für Wohngeldbezieher beschlossen.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte eine höhere CO2-Bepreisung und eine zusätzliche Anhebung der Entfernungspauschale beschlossen. Diese zusätzlichen Einnahmen würden vollständig zur Senkung der EEG-Umlage ab dem 1. Januar 2021 und ab dem 1. Januar 2024 auch zur Gegenfinanzierung der Anhebung der zusätzlichen Entfernungspauschale für Fernpendler verwendet. Die konkrete Ausgestaltung sei derzeit noch in der Diskussion. Daher lasse sich derzeit noch nicht exakt ermitteln, zu welchem Prozentsatz die Einnahmen aus dem Handel mit Zertifikaten auf Brennstoffe gemäß dem Brennstoffemissionshandelsgesetz zur Reduktion der EEG-Umlage eingesetzt werden. Mit den übrigen Einnahmen sollen weitere Maßnahmen des Klimapakets finanziert werden.

- Quelle: BT -

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