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99 Tarifgebiete in Deutschland mit Trinkwasser-Flatrate für Haushalte

Statistik über Trinkwasserpreise 2016 nach Tariftypen

20.03.2018 Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) Ende 2017 mitteilte, zahlten deutsche Haushalte im Jahr 2016 in 99 Tarifgebieten für die Trinkwasserversorgung ausschließlich ein Grundentgelt (Flatrate), das im Durchschnitt 85,42 Euro für das gesamte Jahr betrug. Dieser Tariftyp sei hauptsächlich in Bayern (56 Tarifgebiete) und in Schleswig-Holstein (33 Tarifgebiete) verbreitet. Bundesweit setzt sich das Trinkwasserentgelt hingegen üblicherweise aus einer verbrauchsabhängigen Komponente und einem Grundentgelt zusammen. Diese Tarifgestaltung trifft für die meisten Tarifgebiete (12 662) zu, wie Destatis weiter mitteilte. Durchschnittlich hätten die Haushalte dabei 1,72 Euro für einen Kubikmeter Trinkwasser sowie ein jährliches Grundentgelt von durchschnittlich 79,30 Euro gezahlt. Ein Haushalt mit durchschnittlicher Größe (2,02 Personen) und durchschnittlichem Wassergebrauch von 121 Liter pro Person und Tag komme bei diesem Tariftyp auf 233,34 Euro im Jahr. In 379 Tarifgebieten wurde ausschließlich ein verbrauchsabhängiges Entgelt erhoben und kein Grundentgelt. Dabei lag das durchschnittliche Entgelt je Kubikmeter Trinkwasser bei 2,00 Euro. Daraus hätten sich hier Gesamtkosten für einen Durchschnittshaushalt von 179,12 Euro im Jahr ergeben.

Nach Angaben des Bundesamts beeinflussen neben topografischen und geologischen Verhältnissen zum Beispiel auch die Siedlungsstruktur und die Sanierungsaufwendungen der Versorgungsinfrastruktur die Entgelthöhe für Trinkwasser. Es komme auch vor, dass die Länder aus den Mitteln der Wasserentnahmeentgelte größere wasserwirtschaftliche Bau- oder Sanierungsprojekte subventionieren, um die Höhe der örtlichen Wasserentgelte zu begrenzen.

Die Statistik über Trinkwasserpreise in Deutschland beruhe auf Angaben aus allen Gemeinden und Tarifgebieten in Deutschland. Tarifgebiete können kleiner als Gemeinden sein, wenn zum Beispiel mehrere Unternehmen mit unterschiedlicher Entgeltstruktur und/oder Entgelthöhe in Gemeindeteilen die Bevölkerung mit Trinkwasser versorgen. Erfasst werden ausschließlich Preise für haushaltsübliche Mengen. Einmalzahlungen wie zum Beispiel Erschließungsbeiträge bei Neubaumaßnahmen seien hingegen nicht berücksichtigt. Auch Fördermittel aus Landeshaushalten würden in den erhobenen Entgelten nicht deutlich.

- ba -

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