Umlagen im Bereich Energieversorgung - Einzelfragen zur Testierung nach EEG und KWKG für Vertriebe und Netzbetreiber sowie zur Strom- und Energiesteuer
Die seit 1999 - vor allem im Strombereich - eingeführten Abgaben und Umlagen machen inzwischen mehr als 50% der Stromrechnung eines privaten Haushaltes aus. Auch die Industrie muss einen erheblichen Teil der Kosten tragen.
In den letzten Jahren hat sich die Komplexität der Abwicklung und Abrechnung deutlich erhöht. Nahezu für jede Umlage- und Steuerart muss der Energieversorger eine eigene Statistik und Auswertung vorhalten. Auch vor dem Hintergrund des Wegfalls der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022. Gleichzeitig erhöht sich aber auch das Haftungsrisiko, wenn die Umlagen nicht in voller Höhe oder zum richtigen Zeitpunkt abgeführt werden.
Zum 31. Mai 2024 stehen wieder die endgültigen Meldungen beim Übertragungsnetzbetreiber an. Dabei sollten die aktuellen Entwicklungen bei den Arbeiten rund um den Jahresabschluss beachtet werden - vor allem wegen der Meldepflichten im Marktstammdatenregister.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Strom- und Gaspreisbremse sowie dem Energiefinanzierungsgesetz hat der Verordnungsgeber weitere Aufgaben auf die Versorgungsunternehmen verteilt, die abrechnungstechnisch im Jahr 2023 umgesetzt und 2024 zum großen Teil testiert werden müssen. Auch hier soll ein Ausblick auf die weiteren Schritte gegeben werden.
Die Gebühr beträgt 195,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.