2024
Nachdem mit dem EnWG und dem Gesetz für faire Verbraucherverträge bereits weitreichende Änderungen für die Energiewirtschaft auf den Weg gebracht wurden, die Vertrieb und Shared Service betreffen, gilt dies jetzt auch für die Anpassungen der Grundversorgungs¬verordnungen Strom und Gas. Am 5. November 2021 folgte der Bundesrat der Ausschussempfehlung – damit treten die für den Energievertrieb relevanten Änderungen am Tag nach Verkündung des Gesetzes in Kraft und sollten zeitnah umgesetzt werden.
Bislang galt die Grundversorgung als Leitbild für andere (Kleinkunden-)Verträge. Mit den Änderungen des EnWG und der Strom- und GasGVV wird das EnWG führend. Grund- und Ersatzversorger müssen ihre Unterlagen und ihre Prozesse an beide Gesetzesänderungen anpassen und ab dem 1. Januar 2022 eine neue Vereinbarung für Endkunden bereithalten, die Ratenzahlung und Vorauszahlungsverlangen vereint.
Im Seminar werden die Neuerungen vorgestellt, insbesondere bei der Preisgestaltung, den Abrechnungsprozessen und den Anforderungen an eine Sperrung, die für die Grundversorgung naturgemäß eine größere Rolle spielt als im Sondervertrag. Zuletzt wird aufgezeigt, welche Anpassungen automatisch mit Inkrafttreten der GVV-Novelle gelten, und welche Änderungen durch den (Preis-)Anpassungsmechanismus umgesetzt werden müssen.