Strom- und Energiesteuer – aktuelle Rechtsänderungen
Das Strom- und Energiesteuerrecht befindet sich im politischen Wandel. Viele der weit verbreiteten strom- und energiesteuerlichen Entlastungsvorschriften wurden als Beihilfe ausgestaltet und finden seit Januar 2024 keine Anwendung mehr.
Die Strom- und Wärmeerzeugung aus Blockheizkraftwerken und sonstigen Erzeugungsanlagen ist seit vielen Jahren in der Versorgungswirtschaft eine geübte Praxis. Oftmals ist die Wirtschaftlichkeit derartiger Projekte an die Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen oder Steuerentlastungen geknüpft, sodass der sicheren Anwendung von Gesetzesänderungen eine große Bedeutung zukommt – auch hier gibt das Seminar ein praxisorientiertes Update.
Ein weiterer Bestandteil des Seminars sind die Neuregelungen der Strom- und Energiesteuertransparenzverordnung (EnSTransV), die mit Meldefristen zum 30. Juni 2024 verbunden sind.
Die Gebühr beträgt 195,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 10%.
Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.