Strom- und Energiesteuer – aktuelle Rechtsänderungen
Das Strom- und Energiesteuerrecht befindet sich im politischen Wandel. Viele der weit verbreiteten strom- und energiesteuerlichen Entlastungsvorschriften wurden als Beihilfe ausgestaltet und finden seit Januar 2024 keine Anwendung mehr. Für das Jahr 2025 wurden durch den Gesetzgeber weitreichende Änderungen im Rahmen einer Modernisierung des Besteuerungsverfahrens für das Strom- und Energiesteuerrecht angekündigt.
Die Strom- und Wärmeerzeugung aus Blockheizkraftwerken und sonstigen Erzeugungsanlagen ist seit vielen Jahren in der Versorgungswirtschaft eine geübte Praxis. Oftmals ist die Wirtschaftlichkeit derartiger Projekte an die Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen oder Steuerentlastungen geknüpft, sodass der sicheren Anwendung von Gesetzesänderungen eine große Bedeutung zukommt - auch hier gibt das Online-Seminar ein praxisorientiertes Update.
Ein weiterer Bestandteil des Online-Seminars sind die Neuregelungen der Strom- und Energiesteuertransparenzverordnung (EnSTransV).
Die Gebühr beträgt 195,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 10%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.