Prüfung der Abrechnungen im Rahmen der Strom- und Gaspreisbremsen
Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Preisbremsengesetze Strom, Erdgas und Wärme vorgesehen, dass die Endabrechnungen durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden sollen. Die Diskussionen über die Termine, bis wann vor allem von Lieferanten welche Endabrechnungen vorlegt werden müssen, ist seit April 2024 in vollem Gange. Aktuell zeichnet sich ab, dass der Endtermin für die Prüfungen der 31. Mai 2025 sein wird. Offen ist allerdings noch die Frage, wie mit dem begünstigten Eigenverbrauch vor allem im Strombereich umgegangen werden soll. Hier steht aktuell der 30. September 2024 nach einer Fristverlängerung im Raum.
Im Rahmen dieser Veranstaltung soll ein Überblick gegeben werden, was der konkrete Gegenstand der Prüfung sein soll, welche Daten hierzu in welcher Form aufbereitet werden sollen und welche Nachweise von den Unternehmen vorzuhalten sind. Hier werden auch aktuelle Erkenntnisse aus den Prüfungen der Soforthilfe vorgestellt und Fragestellungen thematisiert, die sich bei der Umsetzung der Energiepreisbremsengesetze und der Prüfung in der Praxis ergeben haben und noch ergeben können.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 195,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.