Aktuelle Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht
Andreas Fiand, Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Kommunen haben viele Berührungspunkte mit dem Gemeinnützigkeitsrecht. Sei es, weil sie Mittel an örtliche gemeinnützige Vereine oder Stiftungen vergeben, oder sie selbst über einen BgA oder eine Eigengesellschaft im Bereich der Gemeinnützigkeit tätig werden.
Daher gilt es, die neueren Entwicklungen durch den Gesetzgeber als auch die jüngere Rechtsprechung sowie die Äußerungen der Finanzverwaltung zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht zu kennen, um Fehltritte zu vermeiden und sich eröffnende Chancen zu erkennen und zu nutzen.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 195,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Nachlass von 10%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.