Einführung in das EU-Beihilfenrecht
Ein Zuschuss zum Neubau des örtlichen Vereins- oder Schützenheims, eine vergünstigte Grundstücksveräußerung an einen Investor zur Realisierung eines besonderen städtebaulichen Projekts, eine Bürgschaft oder ein Darlehen an eine kommunale Tochtergesellschaft - Kommunen können aus den unterschiedlichsten (politischen wie kommunalrechtlichen) Gründen ein Interesse an der Unterstützung Dritter haben.
Oftmals wird hierbei übersehen, dass es sich bei Zuschüssen der öffentlichen Hand schnell um eine nach Art. 107 AEUV verbotene Beihilfe handeln kann. Der Umgang deutscher Kommunen mit dem EU-Beihilfenrecht wurde durch die Europäische Kommission bereits scharf kritisiert. In 49 von der Europäischen Kommission überprüften Maßnahmen im Bereich der Wirtschaftsförderung bestanden Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Von weitergehenden Schritten hat die Europäische Kommission nur abgesehen, da keine Beschwerden Dritter vorlagen.
Beihilfen sind dem Staat zurechenbare Maßnahmen, die durch den Transfer staatlicher Mittel bestimmten Unternehmen wirtschaftliche Vorteile verschaffen, die den Wettbewerb in spürbarer Weise verändern und zugleich zumindest potentielle Auswirkungen auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten entfalten. Diese Voraussetzungen sind, wie das Online-Seminar zeigen wird, schnell erfüllt. Wäre im Grundsatz eine Beihilfe gegeben, bedeutet dies glücklicherweise nicht automatisch die Unzulässigkeit des fraglichen Vorhabens. Das europäische Beihilfenrecht kennt nämlich verschiedene Rechtfertigungsmechanismen, mithilfe derer Transaktionen zulässig gestaltet werden können. Dies stellen wir ebenfalls in diesem Seminar dar. Die zum 01. Januar 2024 geänderte De-minimis-Verordnung bietet dabei erheblich mehr Handlungsspielraum.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 195,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertreter der öffentlichen Hand erhalten einen Preisnachlass von 10%. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.