Auswirkung einer neuen Festlegung der Bundesnetzagentur zur Nutzungsdauer von Gasnetzen in Handelsrecht und Regulatorik
Mit der Verabschiedung der Festlegung zu den Kalkulatorischen Nutzungsdauern Erdgas (kurz: „KANU“) wurden von Seiten der Bundesnetzagentur (BNetzA) in 2022 die Grundlagen geschaffen, dass Neuinvestitionen im Gasbereich ab 2023 mit kürzeren Nutzungsdauern im kalkulatorischen Bereich bis zu einem gesetzlich bestimmten Ende der leitungsgebundenen Erdgasversorgung im Jahr 2045 sicher refinanziert werden können. Nun plant die Bundesnetzagentur auch die Änderungen der Nutzungsdauern für die Bestandsanlagen in Form einer weiteren Festlegung umzusetzen.
Im Gegensatz zur den eher überschaubaren Folgen für die tendenziell niedrigen Neuinvestitionen seit 2023 können sich bei einer Anpassung der Nutzungsdauern auch für die Bestandsanlagen erhebliche Auswirkungen - sowohl im Handelsrecht als auch im kalkulatorischen Bereich - ergeben. Das Fotojahr 2025 steht vor der Tür, so dass auch hier wieder ein erhöhtes Augenmerk auf Bilanzrelationen im Handelsrecht zu werfen ist.
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