Änderung des Strom- und Energiesteuergesetzes ab 2025
Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Clouth, Zollkanzlei Peterka, Düsseldorf
RA Stefan Ulrich, LL.M., Zollkanzlei Peterka, Düsseldorf
Das Strom- und Energiesteuerrecht ist wie kaum ein anderer Rechtsbereich an technische und wirtschaftliche Entwicklungen gekoppelt. Auch aus dem europäischen Beihilferecht kommen immer häufiger Vorgaben, die den nationalen Gesetzgeber zum Handeln in diesem Bereich zwingen. So wird es auch im Jahr 2025 zu umfangreichen Änderungen im Stromsteuergesetz und der damit verbundenen Durchführungsverordnung kommen.
In der aktuell geplanten Gesetzesänderung stehen daher verschiedene Anpassungen auf der Agenda, die einerseits technische Neuerungen abbilden (Elektromobilität, Stromspeicher) und anderseits bürokratische Hürden beseitigen sollen, die sich im Zusammenhang mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen in der Praxis regelmäßig ergeben haben (Versorger, Anlagenverklammerung).
Das Seminar soll einen Überblick über die geplanten Änderungen im Stromsteuergesetz (StromStG) und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) geben und dies anhand von Vergleichen zwischen alter und neuer Rechtslage aufzeigen. Zur besseren Verständlichkeit werden auch Praxisbeispiele dargestellt, die Unterschiede und Vorteile der neuen Regelungen verdeutlichen.
Die Gebühr für das Online-Seminar beträgt 195,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Seminarbeschreibung.