Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Brennelementesteuer
10.10.2011 Nach dem Finanzgericht Hamburg (siehe: Im Focus) äußerte jetzt auch das Münchener Finanzgericht große Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Brennelementesteuer.
Mit Beschluss vom 5.10.2011 hat das FG München dem Eilantrag eines Atomkraftwerksbetreibers stattgegeben, bei dem es sich Medienberichten zufolge um den Energiekonzern RWE handeln soll, der einen Steuerbescheid für den Austausch von Brennelementen im Kraftwerk Gundremmingen über 74 Mio. Euro nicht akzeptieren wollte (Az.: 14 V 2155/11).
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung haben die Münchener Richter die Beschwerde an den Bundesfinanzhof zugelassen. Die Richter bezweifeln, dass der Bund die Gesetzgebungskompetenz zum Erlass der Brennelementesteuer hat, da es sich nicht um eine Verbrauchssteuer handelt. Außerdem sei fraglich, ob der Bund eine nicht im Grundgesetz vorgesehene Steuer einfach »erfinden« dürfe.