Zukünftige Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber sinken
Festlegungsentwürfe der BNetzA:
06.07.2016 Die Bundesnetzagentur hat am 06.07.2016 ihre Entwürfe zur Festlegung der zukünftigen Eigenkapitalzinssätze für die Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber veröffentlicht. Nach Konsultation der Öffentlichkeit soll eine endgültige Entscheidung im September 2016 ergehen.
Die Bundesnetzagentur hat einheitlich für Strom- und Gasnetzbetreiber einen Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen von 6,91 Prozent vor Körperschaftsteuer ermittelt. Für Altanlagen wurde ein Vor- Körperschaftsteuer-Zinssatz von 5,12 Prozent ermittelt. Derzeit betragen die Zinssätze 9,05 Prozent für Neuanlagen und 7,14 Prozent für Altanlagen. Die neuen Zinssätze gelten ab der nächsten Regulierungsperiode. Diese beginnt für die Gasnetzbetreiber im Jahr 2018, für die Stromnetzbetreiber im Jahr 2019. Der Eigenkapitalzinssatz ergibt sich aus dem 10-Jahresdurchschnitt des risikolosen Zinssatzes zuzüglich eines angemessenen Wagniszuschlags.
Zur Ermittlung des Wagniszuschlags hat die Bundesnetzagentur ein Gutachten in Auftrag gegeben. Ein Vergleich mit jüngeren Entscheidungen europäischer Regulierungsbehörden zeige, dass die im Gutachten ermittelte Bandbreite für den Eigenkapitalzinssatz dem internationalen Niveau entspreche. Die Analyse der Gutachter habe ferner ergeben, das Strom- und Gasnetzbetreiber einem vergleichbaren Branchenrisiko unterliegen. Auch würden sich keine Hinweise darauf ergeben, dass aufgrund der Anreizregulierung für deutsche Netzbetreiber ein höherer Zinssatz angemessen wäre.
»Die gesunkenen Zinssätze spiegeln das derzeit geringe Zinsniveau an den Kapitalmärkten wider. Höhere Eigenkapitalrenditen im Netzbereich wären den Stromverbrauchern nicht vermittelbar«, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Im Hinblick auf bevorstehende Investitionen in die Netze ist es Ziel der BnetzA, durch berechenbare Regulierungsentscheidungen Investitionsbedingungen und eine im allgemeinen Umfeld angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals zu sichern. Die Festlegungsentwürfe und das Gutachten von Frontier Economics zur Ermittlung der Wagniszuschläge sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/BK4-EKZ veröffentlicht.
- ba -