Vereinfachungen bei der elektronischen Rechnungsstellung vorerst gestoppt
8.7.2011 Der Bundesrat hat den vom Bundestag beschlossenen Änderungen steuerrechtlicher Vorschriften die Zustimmung verweigert. Damit können auch die Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung für die umsatzsteuerliche Anerkennung vorerst nicht in Kraft treten. Durch die Neufassung des § 14 UStG bei der elektronischen Rechnungsstellung soll es im Unternehmensbereich rückwirkend zum 1. Juli 2011 zu technischen Erleichterungen kommen. Elektronische Rechnungen sollen auch ohne qualifizierte elektronische Signatur oder EDI-Verfahren (bisher § 14 Abs. 3 Nr. 1 und 2 UStG) für einen Vorsteuerabzug gelten. Durch das geplante Steuervereinfachungsgesetz wird die EU-Vorgabe Rechnungen auf Papier und elektronischer Form gleich zu behandeln - Richtlinie 2010/45/EU des Rates zu den Rechnungsstellungsvorschriften - umgesetzt. Ob sich Unternehmen nach wie vor auf eine rückwirkende Gesetzesänderung zum 1. Juli 2011 verlassen können, ist zumindest fraglich.
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