Steuerliche Anreize zur Förderung der Elektromobilität
Deutschland soll sich zum Leitmarkt für Elektromobilität entwickeln. Um hier auch eine finanzielle Lenkungswirkung zu entfalten, werden mit Beginn des Jahres 2013 die steuerlichen Anreize zur Anschaffung eines umweltfreundlichen Elektrofahrzeugs verstärkt und steuerlich nachteilige Regelungen angepasst. Mit dem Verkehrssteueränderungsgesetz wurde die bereits bestehende Begünstigung für reine Elektro- Pkw bei der Kraftfahrzeugsteuer auf Fahr zeuge aller anderen Klassen ausgedehnt, sofern diese rein elektrisch an getrieben und durch Batterien oder Brennstoffzellen gespeist werden. Außerdem wird die Förderdauer um weitere fünf auf insgesamt zehn Jahre verlängert.
Die erweiterte Steuerbefreiung greift nicht nur für neue Fahrzeuge, sondern bereits rückwirkend für alle ab 18. Mai 2011 vorgenommenen Erstzulassungen von Elektrofahrzeugen. An diesem Tag beschloss die Bundesregierung die Gesetzesinitiative. Ab 1. Januar 2016 soll die Befreiung wieder fünf Jahre dauern.
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