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Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Ermäßigung der Offshore- Netzumlage für stromintensive Unternehmen und Bahnunternehmen in Deutschland

27.03.2018 Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Pläne Deutschlands, stromintensiven Unternehmen und Bahnunternehmen Ermäßigungen von einer Offshore-Netzumlage zu gewähren, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Die Maßnahme trägt nach Auffassung der Kommission zur Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen bei, ohne dabei den Wettbewerb im Binnenmarkt unverhältnismäßig zu behindern.

Aufgrund einer Änderung des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) werden die Anschlusskosten von Offshore-Windanlagen an das Hauptstromnetz ab 2019 über eine Offshore-Netzumlage finanziert, die von den Stromverbrauchern zu zahlen ist. Für bestimmte stromintensive Unternehmen und Bahnunternehmen sieht die Änderung Ermäßigungen von dieser Offshore-Netzumlage vor und verschafft ihnen damit einen finanziellen Vorteil gegenüber nichtbegünstigten Unternehmen.

Hintergrund der Regelung ist, dass sich Deutschland das Ziel gesetzt hat, die installierten Kapazitäten von Offshore- Windkraftanlagen bis 2020 auf 6.500 Megawatt und bis 2030 auf 15.000 Megawatt zu erhöhen. Das Energiewirtschaftsgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für Planung, Bau und Betrieb der Verbindungsleitungen zwischen den Offshore-Anlagen und dem Hauptnetz. In Zukunft sollen die Anschlusskosten nicht mehr über die allgemeinen Netzentgelte, sondern - wie im Rahmen der Förderung von erneuerbarem Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und von KWK-Strom nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) - über eine Umlage finanziert werden. Daher werden bei der Offshore-Netzumlage dieselben, von der Kommission bereits genehmigten, Ermäßigungen für bestimmte Stromverbraucher gewährt wie im Rahmen des EEG und des KWKG.

Die neuen Umlagenermäßigungen wurden bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Auf der Grundlage ihrer Prüfung anhand ihrer Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 sowie ihrer Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen, kam die Kommission zu folgendem Ergebnis:

  • Die Ermäßigungen werden nur Unternehmen aus Branchen gewährt, in denen internationaler Handel betrieben wird.
  • Die Ermäßigungen für stromintensive Unternehmen sind angemessen. Sie bieten eine tragfähige Finanzierungsgrundlage für die Förderung von Offshore- Windkraftanlagen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der im internationalen Handel tätigen Unternehmen zu gefährden.
  • Die Ermäßigungen für Bahnunternehmen tragen zur Senkung der Stromkosten dieser Unternehmen bei, wodurch sich die Bahn im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern, die die Umwelt stärker belasten, besser behaupten kann.

Unter Berücksichtigung dieser Aspekte stellte die Kommission fest, dass die o.g. von Deutschland geplanten Umlagenermäßigungen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen, indem sie zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der begünstigten Unternehmen beitragen, ohne dabei den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu beeinträchtigen.

- ha -

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