Neue VDE-Anwendungsregel »Kaskade« zur Zusammenarbeit der Netzbetreiber
01.02.2017 Die neue Anwendungsregel »Kaskadierung von Maßnahmen für die Systemsicherheit von elektrischen Energieversorgungsnetzen « des Verbandes für Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE-AR-N 4140) ist am 01.02.2017 in Kraft getreten.
Die Anwendungsregel soll die Zusammenarbeit zwischen vor- und nachgelagerten Netzbetreibern in kritischen Netzsituationen standardisieren. In kritischen Netzsituationen können Netzbetreiber gemäß Energiewirtschaftsgesetz unterstützende Maßnahmen bei nach gelagerten Netzbetreibern im Rahmen einer Kaskade anfordern. Die Anwendungsregel des Verbandes legt das Zusammenwirken der Netzbetreiber bei Gefährdungen oder Störungen der System- bzw. Netzsicherheit fest. Ziel ist es, dass jeder Netzbetreiber weiß, wer die Kaskade auslösen darf, wer wann wie zu reagieren hat und wann sie abgeschlossen ist. Es werden fünf Szenarien beschrieben, in denen die operative Kaskade zur Anwendung kommen kann:
- Netzengpass wegen Erzeugungsüberschuss oder zu geringer Netzlast,
- Systembilanzabweichung wegen Erzeugungsüberschuss oder geringer Netzlast,
- Netzengpass wegen zu hoher Netzlast oder zu geringer Erzeugung,
- Systembilanzabweichung wegen Erzeugungsmangel oder zu hoher Netzlast,
- Spannungsproblem (schleichender Spannungskollaps).
Erstmals gibt die Anwendungsregel auch konkrete Reaktionszeiten vor. Jede Stufe der Kaskade hat maximal 12 Minuten Zeit für die angeforderten Maßnahmen.
Da sich viele Unternehmen auf die Umsetzung dieser zeitlichen Anforderungen vorbereiten müssen, wurde hierfür eine Übergangsfrist von zwei Jahren festgelegt.
Anpassungsmaßnahmen in kritischen Netz- und Systemsituationen wurden in Deutschland bisher im Transmission-Code 2007 (TC) geregelt. Die VDE-Anwendungsregel ersetzt den entsprechenden Abschnitt des TC. Sie konkretisiert den »Praxis-Leitfaden für unterstützende Maßnahmen von Stromnetzbetreibern«, der 2012 von BDEW und VKU erstellt wurde.
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