Monopolkommission stellt Sondergutachten zur Wettbewerbssituation auf den Energiemärkten vor
06.10.2015 Die Monopolkommission hat ihr Sondergutachten nach § 62 des EnWG mit dem Titel »Energie 2015: Ein wettbewerbliches Marktdesign für die Energiewende« vorgelegt. Es beleuchtet die Wettbewerbssituation auf den Strom- und Gasmärkten sowie in einem Schwerpunkt die Ausgestaltung der Energiewende. Die Monopolkommission sieht in der geplanten Weiterentwicklung des vorliegenden Designs der Energiemärkte zu einem Strommarkt 2.0 erhebliche Risiken, die sich auf die Marktpreise und das Kapazitätsniveau auswirken können. In dem Sondergutachten werden auch energiepolitische Handlungsempfehlungen angeführt. Insbesondere empfiehlt die Monopolkommission mehrere Maßnahmen zur Reduzierung des Netzausbaubedarfs.
Den Plan des BMWi, die Versorgungssicherheit durch den Aufbau einer Kapazitätsreserve zu sichern, sieht die Monopolkommission kritisch. Da eine Reserve mit erheblichen Effizienzrisiken verbunden sei, sollte sie an enge Bedingungen geknüpft, in der Größe beschränkt und nur temporär als Instrument genutzt werden. Auch der Plan, aus umweltpolitischen Gründen Braunkohlekraftwerke in eine Kapazitätsreserve zu überführen, kritisiert die Kommission. Dieser technologiespezifische Eingriff habe hohe Kosten zur Folge; aber keine Auswirkungen auf den Gesamtumfang des CO2-Ausstoßes, da dieser durch das EU-Emissionshandelssystem vorgegeben sei.
Gegenwärtig deuten die von der Monopolkommission berechneten Marktmachtindizes darauf hin, dass im Stromgroßhandel kein Marktmachtproblem bestehe und Überkapazitäten die Preise und Investitionsbereitschaft reduziere. Allerdings könne der anstehende Abbau von Überkapazitäten im Strommarkt 2.0 dazu führen, dass sich in Zukunft wieder deutlich höhere Preise am Markt einstellen werden. BKartA und BNetzA stünden deshalb vor der schwierigen Aufgabe, rein marktmachtbedingte Preisüberhöhungen, die rechtlich verfolgt werden könnten, von anderen Fällen zu unterscheiden. Kontraproduktiv sei in diesem Zusammenhang insbesondere der im Strommarktgesetz geplante Marktmachtbericht des BKartA. Dieser ziele darauf ab, einen Teil der Unternehmen von der Missbrauchskontrolle auszunehmen. Dies könnte zu überhöhten Preisen und langfristig zu neuen Überkapazitäten führen.
Die Monopolkommission begrüßt die Bemühungen, durch die Umstellung auf ein Ausschreibungsmodell ein wettbewerblicheres Fördersystem im Bereich der erneuerbaren Energien zu schaffen. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass der Systemwechsel ohne geeignete Rahmenbedingungen keine nennenswerten Verbesserungen mit sich bringe. Besonders kritisch sei, dass das neue Ausschreibungssystem nach wie vor nach Technologien differenzierte Auktionen vorsieht. Vielmehr würde durch technologieneutrale Ausschreibungen Wettbewerb auch zwischen Erzeugungstechnologien entstehen, der eine effizientere Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ermöglichen und einem weiteren Kostenanstieg für die Verbraucher entgegenwirken würde.
Der Netzausbau hat in Deutschland in der Vergangenheit vielfach zu Akzeptanzproblemen in der Bevölkerung geführt. Die Monopolkommission spricht sich dafür aus, Alternativen zum Netzausbau intensiver zu prüfen als dies bisher der Fall ist. So könnte der Zubau Erneuerbarer-Energien-Anlagen regional, z.B. durch eine EE-Regionalkomponente, die unter Berücksichtigung der durch den Zubau ausgelösten Netzkosten Einfluss auf die Förderung nimmt, gesteuert werden. Zudem zeige die Analyse der Monopolkommission, dass die Abschaltung eines Teils der Erneuerbare- Energien-Anlagen bei einem Großhandelspreis unter Null sowie die Berücksichtigung von Redispatchingmaßnahmen bei der Netzplanung den notwendigen Ausbau signifikant reduzieren könnten.
Das Sondergutachten vom 06.10.2015 ist auf der Internetseite der Monopolkommission abrufbar.
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