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Marktstudie zeigt Nachholbedarf bei Umsetzung von REMIT und EMIR in der Energiewirtschaft auf

Die Energieversorger und Energiehändler befinden sich seit Ende 2011 im Umsetzungsprozess der neuen europäischen Transparenz- und Risikomanagementvorschriften REMIT und EMIR. Betroffen davon sind die größeren Energieversorger, aber auch regionale Energieanbieter wie Stadtwerke oder reine Energiehändler.

Die EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (Regulation on wholesale Energy Market Integrity and Transparency; »REMIT«) dient der Bekämpfung von Insiderhandel und Marktmanipulation am Energiegroßhandelsmarkt. REMIT stellt den Gas- und Strommarkt vor bislang nicht vorhandene Transparenz- und Reportingverpflichtungen. Sie ist seit dem 28.12.2011 in Kraft und entfaltet eine unmittelbare Rechtswirkung in allen EU-Mitgliedsländern. In Deutschland ist die zuständige Behörde zur Durchsetzung der Verbote nach REMIT die Bundesnetzagentur. Versorgungsverträge und Verträge über die Verteilung von Strom und Gas an Endverbraucher (Großkunden) fallen ab einer Größe von 600 GWh pro Jahr in einem geographischen Marktgebiet unter die Regulierung in REMIT.

EMIR (European Market Infrastructure Regulation) hingegen schreibt neue Risikominderungsmaßnahmen für den OTC-Strom- und Gasmarkt vor. Die Klassifizierung von Derivategeschäften im Strom- und Gassektor hängt von einem weiteren europäischen Finanzmarktregulierungspaket, der sogenannten MiFID II ab. Mitte Januar 2014 sind die Trilogverhandlungen zwischen Europaparlament, dem Rat der Mitgliedsländer und der EU-Kommission über die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II abgeschlossen worden. Der finale Text muss noch ausgearbeitet werden. Nach dem ausgehandelten Kompromiss sollen Großhandelsmarktprodukte, die unter REMIT fallen von der MiFID II ausgenommen werden, wenn diese an organisierten Handelsplattformen (Organized Trading Facility; »OTF«) gehandelt und ausschließlich physisch erfüllt werden. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie »physisch erfüllt« definiert wird. Nach Verabschiedung auf europäischer Ebene, voraussichtlich im Mai 2014, muss die MiFID II noch in nationales Recht umgesetzt werden.

Neben diesem Klärungsbedarf zeigt eine Studie der Executive Partners Group, dass sich viele der betroffenen Marktteilnehmer immer noch in der Umsetzungsphase befinden und insbesondere regional tätige Versorger und reine Energiehändler die Umsetzung bislang noch mit einer zu geringen Priorität behandeln. Nach der Studie wurde im Zeitraum Dezember 2013 bis Februar 2014 eine Befragung von 70 Energieversorgern und Energiehändlern in Deutschland, Österreich und der Schweiz durchgeführt und der Grad der Umsetzung der Compliancevorschriften mit Schwerpunkt EMIR in Energieunternehmen evaluiert. »Von den Marktteilnehmern wird zumeist nur eine Einflussnahme auf die Verträge und Compliance-Strukturen angenommen. Der Einfluss auf die Handels- und Risikomanagementprozesse und insbesondere die Informationstechnologie werden in der Regel zu oberflächlich eingeschätzt«, führt Dr. Susann Funke, Expertin Regulation & Compliance bei der Executive Partners Group, aus. Nachholbedarf bei den Marktteilnehmern bestehe insbesondere bei der Analyse der neuen Reportinganforderungen.

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