Landesregulierungsbehörde für Strom- und Gasnetze eingerichtet
01.03.2016 Seit dem 1. Januar 2016 nimmt Mecklenburg-Vorpommern seine Aufgabe als Landesregulierungsbehörde für die 40 Gas- und Stromnetzbetreiber im Land wieder selbst wahr. Die neue Behörde wurde im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung angesiedelt. Die Landesregulierungsbehörden sind zuständig für Unternehmen, die weniger als 100.000 Kunden haben und deren Versorgungsnetze innerhalb der Landesgrenzen liegen. 2005 hatte Mecklenburg-Vorpommern diese Landesaufgabe der Bundesrepublik und damit der Bundesnetzagentur übertragen. Mit Beschluss vom 22.04.2015 forderte der Landtag Mecklenburg- Vorpommern die Landesregierung auf, die Organleihe bei der BNetzA zu beenden und eine landeseigene Regulierungsbehörde aufzubauen. Durch den Aufbau einer landeseigenen Regulierungsbehörde sollen die speziellen Belange der Stadtwerke und anderer Netzbetreiber besser berücksichtigt werden. Ziel ist es durch eine eigene Regulierungsbehörde den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern künftig kurze Wege und Ansprechpartner vor Ort sowie zeitnahe Verfahren zu bieten.
Insbesondere die Stadtwerke in Mecklenburg- Vorpommern hatten in der Vergangenheit immer wieder kritisiert, dass die in Bonn ansässige Bundesnetzagentur die örtlichen Besonderheiten wie beispielsweise die dünne Besiedlungsdichte und die besonderen Effekte durch den Tourismus, die nachwendebedingten besonderen Aufgaben und die - anders als in allen anderen deutschen Bundesländern - bereits rechnerisch hundertprozentige Versorgung des Strombedarfs aus Erneuerbarem Strom nicht hinreichend in ihren Verwaltungsverfahren und Entscheidungen zu berücksichtigten.
- fb -