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KWK-Förderung für 2016 wird ausgezahlt

31.10.2016 Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) versendet seit Ende Oktober rückwirkend zum 01.01.2016 die Förderbescheide für Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplung. Dies ist möglich, nachdem die EU-Kommission für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) am 24.10.2016 formell die beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat. Das KWKG ist bereits am 01.01.2016 in Kraft getreten und stand bisher unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Kommission. Das vom BAFA angegebene Fördervolumen von einer Milliarde Euro ist eine Hochrechnung der Gesamtförderung für KWK-Strom, Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher. Die Förderung für KWK-Strom wird dabei über eine Förderdauer von mehreren Jahren ausgezahlt. Netze und Speicher werden dagegen durch eine einmalige Zuschlagszahlung gefördert. Ab sofort ist auch die vereinfachte und gebührenfreie Zulassung für Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW über das elektronische Anzeigeverfahren freigeschaltet. Nähere Informationen zur Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie zum Antragsverfahren sind auf der Website des BAFA verfügbar.

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