Künftig Prämie für Nichtnutzung von Strom
Um die Blackout-Gefahr im Winter einzudämmen, will die Bundesregierung Industriebetriebe für den Verzicht auf Stromlieferungen entschädigen. Die Bundesregierung hat am 28.11.2012 die vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie vorgelegte Verordnung zu abschaltbaren Lasten (Abschaltbare Lasten Verordnung - AbLastV) beschlossen und dem Deutschen Bundestag zur Verabschiedung zugeleitet. Der Bundestag hat der Verordnung - mit Änderungen - am 13.12.2012 zugestimmt. Die Änderungen liegen darin, dass die Vergütung pro Megawatt Abschaltleistung für die Bereitstellung von ursprünglich 1.667 EUR auf 2.500 EUR deutlich erhöht und der (Höchst-)»Arbeitspreis« bei tatsächlicher Abschaltung um 100 EUR leicht gesenkt wurde. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Abschaltbare Lasten im Sinne der Verordnung sind große Verbrauchseinheiten, die am Hoch- und Höchstspannungsnetz angeschlossen sind, mit großer Leistung nahezu rund um die Uhr Strom abnehmen und aufgrund der Besonderheiten ihres Produktionsprozesses kurzfristig auf Abruf für eine bestimmte Zeit ihre Verbrauchsleistung reduzieren können.
Große Stromverbraucher können damit entschädigt werden, wenn sie sich bereiterklären, bei Engpässen von der Versorgung abgeschaltet zu werden. Die
Betriebe sollen sowohl für die Abschaltung an sich Geld erhalten als auch schon für die Bereitschaft dazu. Diese wird nun mit maximal 30.000 Euro pro Jahr und Megawatt vergütet werden. Die Verordnung sieht im Wesentlichen Folgendes vor:
- Übertragungsnetzbetreiber haben über eine Internetplattform monatlich bundesweit 3000 Megawatt an Abschaltleistung auszuschreiben; 1500 Megawatt davon für so genannte sofort abschaltbare Lasten, die innerhalb von Sekunden vom Netz können, die anderen 1500 Megawatt für so genannte schnell abschaltbare Lasten, die innerhalb von 15 Minuten vom Netz gehen können.
- Unternehmen, die besondere, in der Verordnung niedergelegte technische Parameter erfüllen, können an der Ausschreibung teilnehmen.
- Anbieter, die in der Ausschreibung zum Zuge kommen erhalten für das Bereit - halten der Abschaltbarkeit 2.500 EUR monatlich pro Megawatt Abschaltleistung. Abschaltungen selbst werden mit einem Arbeitspreis vergütet, der zwischen 100 und 400 Euro pro Megawattstunde liegt.
- Die dadurch entstehenden Kosten werden über eine Umlage finanziert, die in gleicher Höhe pro Kilowattstunde von allen Stromverbrauchern erhoben wird.
Die Verordnung gilt zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren. Auf Basis eines Berichts der Bundesnetzagentur kann der Verordnungsgeber über eine Veränderung oder Verlängerung entscheiden.