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Kraft-Wärme-Kopplung so attraktiv wie noch nie

Dr. Gerhard Holtmeier, Mitglied des Vorstandes der Thüga Aktiengesellschaft wies erneut auf die Vorteile der Kraft- Wärme-Kopplung hin: »Kraft-Wärme-Kopplung ist klimaschonend, hocheffizient, wirtschaftlich und kann gerade Gewerbe, Kommunen und Haushalte unabhängiger von steigenden Abgaben auf die Strompreise machen«.

Anwendung findet diese Technologie in großen Kraftwerken aber auch in Mini- Blockheizkraftwerken (Mini-BHKW) für Industrie-, Gewerbe- und Haushaltskunden. Gerade für den Heizungsmarkt ist diese Technologie prädestiniert. Mit einem Mini-BHKW kann ein Eigentümer dezentral Strom und Wärme gleichzeitig erzeugen. Dabei wird ein Maximum aus der eingesetzten Energie gewonnen: Der Strom wird für den eigenen Bedarf genutzt und die dabei anfallende Wärme zum Heizen sowie für die Warmwassererzeugung. Wird vor Ort mehr Strom produziert als selbst verbraucht werden kann, wird dieser in das öffentliche Netz eingespeist und vom Netzbetreiber vergütet. Für den gesamten erzeugten Strom erhält der Mini-BHKW-Betreiber zusätzlich eine Vergütung über das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz von 5,41 Cent pro Kilowattstunde.

Um die auf Kraft-Wärme-Kopplung basierenden Mini-BHKWs jetzt noch stärker in den Markt zu bringen, hat die Thüga Energieeffizienz GmbH mit den Herstellern Vaillant, Viessmann, Senertec und EC Power Kooperationen abgeschlossen. Darauf greifen die Unternehmen der Thüga-Gruppe bereits zurück. Die Partnerunternehmen der Thüga- Gruppe beraten Ihre Kunden herstellerunabhängig, wie sie optimal von der effizienten Technologie profitieren können.

Außerdem profitieren die Kunden neben der Effizienzsteigerung noch von dem Zuschussprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). So wird zum Beispiel ein Mini-BHKW mit einer Leistung von einem Kilowatt elektrisch (kWel), das einen Drei- bis Vier-Personen-Haushalt mit Energie versorgt, mit 1.500 Euro gefördert. Größere Anlagen mit 20 kWel erhalten die maximale Fördersumme von 3.500 Euro.

Im Gegensatz zum Eigenversorger ist allerdings ein Contracter nicht von der Umlage für erneuerbare Energien befreit. Holtmeier fordert daher hier eine Gleichstellung: »Es darf keine Rolle spielen, von wem das Mini-BHKW betrieben wird, Contractoren müssen mit der Eigenversorgung gleichgestellt werden«.

- thüga -

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