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Kommission prüft Angebot des deutschen Netzbetreibers TenneT zur Stromverbindungsleitung zwischen Westdänemark und Deutschland

27.03.2018 Die Europäische Kommission hat um Stellungnahmen gebeten zu der vom deutschen Netzbetreiber TenneT angebotenen Verpflichtung, die Übertragungskapazität der Stromverbindungsleitung zwischen Westdänemark und Deutschland zu erhöhen. Mit dem Verpflichtungsangebot reagiert das Unternehmen auf die Bedenken der Kommission, dass bislang bestehende Kapazitätsbeschränkungen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen könnten.

Hierzu erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager: »In einer echten Energieunion müssen Stromverbindungsleitungen für den grenzüberschreitenden Handel offenstehen. Wir müssen gewährleisten, dass Energie ungehindert fließen kann, also ohne Kapazitätsbeschränkungen, die möglicherweise gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen. Anhand der Stellungnahmen der Beteiligten werden wir prüfen, ob das Verpflichtungsangebot von TenneT geeignet ist, unsere wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen.«

Aus Sicht der Kommission könnte TenneT die Kapazität der Stromverbindungsleitung zwischen Westdänemark und Deutschland eingeschränkt und dadurch die dänischen Erzeuger daran gehindert haben, Strom in Deutschland zu verkaufen. Die Beschränkung der grenzüberschreitenden Kapazitäten durch Netzbetreiber könnte nach Auffassung der Kommission bewirken, dass die inländischen und die ausländischen Stromerzeuger und -verbraucher unterschiedlich behandelt und Strompreise in der Region verfälscht werden.

Bereits vor der Einleitung des Prüfverfahrens und der Übermittlung einer informellen ersten Einschätzung am 19. März 2018 hatte TenneT mit der Kommission Gespräche über mögliche Verpflichtungsangebote geführt. Im Zuge der Einleitung des Verfahrens konnte TenneT ein förmliches Verpflichtungsangebot vorlegen, um die Bedenken der Kommission auszuräumen. TenneT will insbesondere gewährleisten, dass auf der Verbindungsleitung zwischen Dänemark und Deutschland die Kapazität zur Verfügung gestellt wird, die maximal möglich ist, ohne dass es zu einer Beeinträchtigung der Sicherheit des deutschen Hochspannungsnetzes kommt.

Das Verpflichtungsangebot hat folgenden Inhalt:

TenneT würde auf der Verbindungsleitung zu jeder Stunde eine garantierte Mindestübertragungskapazität von 1.300 Megawatt bereitstellen; dies entspricht der Kapazität, die unter normalen Betriebsbedingungen auf der Verbindungsleitung zur Verfügung gestellt werden kann. Diese garantierte Mindestübertragungskapazität soll im Laufe einer Implementierungsphase von bis zu sechs Monaten erreicht werden. Nur in begrenzten

Ausnahmefällen dürfte TenneT die bereitgestellte Kapazität unter den garantierten Mindestwert senken, wenn dies zur Gewährleistung der Sicherheit des Hochspannungsnetzes erforderlich ist: Diese Ausnahmefälle sollen auf die Nichtverfügbarkeit bestimmter kritischer Netzbetriebsmittel oder unzureichende Redispatch- bzw. Countertrading-Möglichkeiten zur Vermeidung von Netzüberlastungen und Unterstützungsersuchen anderer Netzbetreiber beschränkt sein. Die Verpflichtungen sollen 9 Jahre gelten. Die Einhaltung der Verpflichtungen durch TenneT soll von einem Treuhänder überwacht werden. Die Kommission fordert alle Beteiligten auf, innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung des Verpflichtungsangebots im EU Amtsblatt dazu Stellung zu nehmen. Unter Berücksichtigung aller eingegangenen Stellungnahmen wird die Kommission dann abschließend feststellen, ob die wettbewerbsrechtlichen Bedenken durch die Verpflichtungszusagen ausgeräumt wurden. Ist dies der Fall, kann die Kommission die Verpflichtungen per Beschluss für TenneT für bindend erklären (Artikel 9 der EU-Kartellverordnung 1/2003).

- EU-KOM-

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