Kommission genehmigt Vereinbarung zwischen Griechenland und TAP über neue Erdgaspipeline nach Europa
03.03.2016 Nach eingehender Prüfung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass die Vereinbarung zwischen Griechenland und der Trans Adriatic Pipeline AG mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen vereinbar ist. Das Vorhaben wird die Energieversorgungssicherheit und die Vielfalt der Energiequellen in der EU steigern, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.
Die Kommission hat die Maßnahme auf der Grundlage ihrer Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014 geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass die Vorteile des Vorhabens, d.h. mehr Wettbewerb und Energieversorgungssicherheit, schwerer wiegen als durch die staatliche Beihilfe möglicherweise bewirkte Wettbewerbsverfälschungen. Die Trans-Adria-Pipeline bildet den europäischen Abschnitt des Südlichen Gaskorridors, der den EU-Markt an neue Erdgasquellen anbinden soll. Mit einer anfänglichen Kapazität von 10 Mrd. Kubikmeter Erdgas pro Jahr wird die Pipeline ab 2020 Erdgas vom Schah-Denis-II-Gasfeld in Aserbaidschan auf den EU-Markt transportieren. Die Trans-Adria- Pipeline wird von der griechischen Grenze nach Albanien und anschließend unter dem Adriatischen Meer nach Italien führen. Für Bau und Betrieb der Pipeline ist die Trans Adriatic Pipeline AG (TAP), ein aus mehreren Energieunternehmen bestehendes Gemeinschaftsunternehmen, zuständig. TAP wird in einem Zeitraum von fünf Jahren 5,6 Mrd. EUR in das Vorhaben investieren, davon 2,3 Mrd. EUR in Griechenland.
Griechenland (als betroffenes Land) und TAP haben eine einschlägige Vereinbarung abgeschlossen, in der Einzelheiten zu Bau und Betrieb der Pipeline durch TAP sowie die Pflichten der Partner der Vereinbarung dargelegt sind. Darin wird TAP 25 Jahre ab Beginn des Betriebs der Pipeline eine steuerliche Sonderbehandlung zugesichert.
- kom -