Kommission genehmigt Unterstützung für erneuerbare Energien in Italien
29.04.2016 Die Europäische Kommission hat eine italienische Beihilferegelung zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien als mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar eingestuft. Die Regelung fördert die energie- und klimapolitischen Ziele der EU, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt über Gebühr zu beeinträchtigen.
Die Kommission hat die Regelung auf der Grundlage ihrer Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014 geprüft. Nach diesen Leitlinien sind die Mitgliedstaaten befugt, erneuerbare Energien unter bestimmten Voraussetzungen finanziell zu unterstützen. Hintergrund ist, dass die EU-Mitgliedstaaten einen gewissen Spielraum haben sollten, um die ehrgeizigen Energie- und Klimaziele der Europäischen Union zu möglichst geringen Kosten für die Steuerzahler umzusetzen, ohne dabei jedoch übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu verursachen.
Die italienische Regelung hat eine Laufzeit bis Ende 2016. Für eine Förderung kommen alle Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien in Betracht, mit Ausnahme von Solarenergie. Nach Angaben der italienischen Behörden ist nämlich Strom aus Solarkraft auf dem italienischen Markt bereits ohne staatliche Förderungen wettbewerbsfähig. Die Höhe der jeweiligen staatlichen Förderung für Projekte zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist zudem von dem jeweiligen Umfang des Projekts abhängig und durch verschiedene Förderungsverfahren geregelt.
Die Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Regelungen den Leitlinien entsprechend die Marktintegration von erneuerbaren Energieträgern fördert. Nur kleine Anlagen kommen in den Genuss von Einspeisungstarifen, während größere Anlagen mit einer Prämie, d.h. einem Zuschlag auf den Marktpreis, gefördert werden, so dass sie für Marktentwicklungen empfänglich bleiben. Die Regelung wird auch die Aufbesserung bestehender Anlagen jeglicher Größenordnung, beispielsweise zur Effizienzsteigerung oder zur Verlängerung ihrer Betriebslaufzeit, unterstützen.
Insgesamt gelangte die Kommission daher zu dem Schluss, dass diese nationale Regelung im Einklang mit den Zielen der Energieunion zu einer Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung und einer Verringerung der Verschmutzung führen wird, ohne dass es zu übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen kommt.
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