Kommission genehmigt Regeln für Schienenverkehr im EEG 2014
25.11.2014 Das EEG in der Fassung von 2014 trat am 1. August 2014 in Kraft. Die Europäische Kommission hatte es im Juli nach Prüfung anhand der neuen Umweltschutz- und Energieleitlinien genehmigt. Für den Schienenverkehr gelten jedoch eigene Beihilfevorschriften.
Daher mussten die Teilbefreiungen von der Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien für den Schienenverkehr separat anhand der Eisenbahnleitlinien von 2008 geprüft werden.
Diese Teilbefreiungen sind gemäß EU-Recht staatliche Beihilfen, weil sie den begünstigten Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen verschaffen. Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass sie die zulässigen Obergrenzen jedoch nicht überschreiten: Sie gehen weder über 30 Prozent der Gesamtkosten des Schienenverkehrs noch über 50 Prozent der in den geltenden Leitlinien definierten beihilfefähigen Kosten hinaus.
Damit ist laut Kommission gewährleistet, dass die Beihilfen auf den Ausgleich der Opportunitätskosten beschränkt sind, die durch die Nutzung der Eisenbahn anstatt eines anderen, weniger umweltverträglichen Verkehrsträgers entstehen.
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