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Kommission genehmigt Maßnahmen Griechenlands für fairen Zugang der Wettbewerber von PPC zur Braunkohleverstromung

Kartellrecht:

17.04.2018 Die Europäische Kommission hat von Griechenland vorgeschlagene Maßnahmen, die einen fairen Zugang der Wettbewerber des etablierten Stromerzeugers Public Power Corporation (PPC) zur Stromerzeugung aus Braun kohle gewährleisten sollen, nach den EU-Kartellvorschriften genehmigt. Die Maßnahmen tragen den klima- und energiepolitischen Zielen der EU Rechnung.

Die Kommission stellte in ihrer Entscheidung vom März 2008 fest, dass Griechenland gegen die Wettbewerbsvorschriften verstieß, da dem staatseigenen etablierten Stromerzeuger PPC bevorrechtigter Zugang zu Braunkohlevorkommen gewährt wurde, und forderte Griechenland auf, Maßnahmen zur Behebung der entstehenden Wettbewerbsverfälschungen zu ergreifen. Beim Gericht und beim Gerichtshof der Europäischen Union eingereichte Klagen haben dazu geführt, dass bisher keine entsprechenden Maßnahmen durchgeführt wurden.

Die Kommission hat am 17.04.2018 festgestellt, dass die von Griechenland am 19.01.2018 vorgelegte überarbeitete und endgültige Fassung der Abhilfemaß- nahmen geeignet ist, um die in der Entscheidung der Kommission von 2008 festgestellte Zuwiderhandlung abzustellen, und dass sie den umweltpolitischen Zielen Griechenlands sowie der derzeitigen Marktsituation Rechnung trägt.

Mit den Abhilfemaßnahmen sollen die durch die besonderen Zugangsrechte entstandenen Vorrechte von PPC abgeschafft werden. PPC soll insbesondere die braunkohlebefeuerten Blöcke der Kraftwerke in Meliti (einschließlich des zugelassenen Meliti-2-Blocks) und Megalopoli (Megalopoli 3 und 4) veräußern. Die für den Betrieb erforderlichen Mitarbeiter und Braunkohleabbaustätten werden ebenfalls vom Käufer übernommen.

Der von der Kommission durchgeführte Markttest ergab, dass die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen geeignet sind, um die Bedenken der Kommission auszuräumen. Der Käufer der Kraftwerksblöcke wird unmittelbar in den griechischen Stromgroßhandelsmarkt eintreten und dort im Wettbewerb besser bestehen können.

Um den Wettbewerb auf dem griechischen Markt zu fördern, müssen die Konkurrenten von PPC Zugang zu Grundlastkapazitäten erhalten, da in Griechenland die Abhängigkeit von Braunkohle besonders außerhalb der Spitzenlastzeiten noch sehr ausgeprägt ist. Besserer Zugang zur Stromerzeugung aus Braunkohle wird den Wettbewerbsdruck auf dem griechischen Großhandelsmarkt erhöhen und dazu beitragen, die anhaltenden Wettbewerbsverfälschungen zugunsten von PPC zu beheben.

Die Abhilfemaßnahmen tragen ferner den umweltpolitischen Zielen Griechenlands und den Zielen der EU zur Verringerung des CO2-Ausstoßes bis 2020 Rechnung, da keine neuen Braunkohleabbaustätten erschlossen, sondern bereits bestehende Kapazitäten zur Stromerzeugung aus Braunkohle an Konkurrenten veräußert werden.

PPC muss auf der Grundlage der vorgeschlagenen Maßnahmen spätestens im Mai 2018 ein Bieterverfahren zur Veräußerung der genannten Kraftwerksblöcke einleiten.

- EU-KOM -

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