Kommission genehmigt deutsche Netzreserve zur Sicherung der Stromversorgung
Staatliche Beihilfen:
12.01.2017 Das von Deutschland im Juli 2016 zur beihilferechtlichen Prüfung angemeldete Vorhaben, Kraftwerken zum Zwecke der Einrichtung einer Netzreserve eine Vergütung zu zahlen, wurde nun von der Europäischen Kommission am 20.12.2016 genehmigt. Die für vier Jahre geplante Netzreserve zur Gewährleistung ausreichender Stromkapazitäten in Süddeutschland ist mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar.
Die Kommission hat die Netzreserve als strategische Reserve und somit als Kapazitätsmechanismus eingestuft. Kapazitätsmechanismen sind Maßnahmen zur Sicherung der Stromversorgung, im Rahmen welcher in der Regel Kapazitätsanbietern als Gegenleistung für die Aufrechterhaltung bestehender Kapazitäten oder für Investitionen in neue Kapazitäten, die für die Sicherung der Stromversorgung erforderlich sind, Vergütungen gezahlt werden, die zu den mit dem Verkauf von Strom auf dem Markt erzielten Einnahmen hinzukommen. Da sich solche zusätzlichen Vergütungen auf den Wettbewerb im Elektrizitätsbinnenmarkt auswirken, ist es den Mitgliedstaaten gemäß den Leitlinien der Kommission für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2014 nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Kapazitätsmechanismen einzuführen. Insbesondere müssen die Kapazitätsmechanismen auf einen echten Bedarf an angemessenen Erzeugungskapazitäten ausgerichtet und so konzipiert sein, dass die Versorgungssicherheit zu möglichst geringen Kosten für die Verbraucher gewährleistet wird.
Nach eingehender Prüfung hat die Kommission festgestellt, dass im Falle Deutschlands staatliche Maßnahmen erforderlich sind, da das deutsche Stromnetz erhebliche interne Engpässe auf- weist, die verhindern, dass ausreichend Strom von Norddeutschland nach Süddeutschland transportiert werden kann.
Da Deutschland zudem erhebliche Investitionen zugesagt hat, um die aktuellen Engpässe zu beseitigen und die Netzreserve auf lange Sicht abzuschaffen, hat die Kommission die Regelung zur Netzreserve als vorübergehende Maßnahme bis Juni 2020 genehmigt.
Im Rahmen der Regelung zahlen deutsche Übertragungsnetzbetreiber Betreibern von Kraftwerken, die beabsichtigen, ein als systemrelevant eingestuftes Kraftwerk stillzulegen, eine Vergütung, damit sie ihr Kraftwerk weiter betreiben. Es können auch ausländische Kraftwerke, etwa in Österreich oder Italien, in die Netzreserve einbezogen werden, die dann ihre Stromproduktion je nach Bedarf des Übertragungsnetzbetreibers erhöhen oder verringern müssen, um das Netz zu stabilisieren. Die deutschen Kraftwerke erhalten eine kostenbasierte Vergütung. Die ausländischen Kraftwerke werden im Rahmen einer Aufforderung zur Interessenbekundung ausgewählt. Nach Schätzungen der Bundesnetzagentur betragen die Kosten der Netzreserve für 2016 etwa 126 Mio. €.
Die Übertragungsnetzbetreiber können diese Kosten über die Netzentgelte auf die Stromkunden abwälzen.
- ha -