Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Kabinettsbeschluss zur EEG-Novelle 2016

08.06.2016 Am 08.06.2016 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur EEG-Novelle beschlossen. Dem voraus ging eine Einigung zwischen Bund und Ländern. Gegenüber dem Referentenentwurf vom 14.04.2016 sind insbesondere die Ausbaugrenzen erhöht worden.

Der Ausbaukorridor für Windenergie an Land wird erhöht und soll in den Jahren 2017, 2018 und 2019 jeweils 2.800MW brutto betragen. Anschließend steigt die Ausschreibungsmenge auf 2.900MW brutto pro Jahr. Um die derzeitigen Netzengpässe, insbesondere im Norden, nicht zu verschärfen, soll es eine Begrenzung der Zubaumenge geben. In Gebieten mit Netzengpässen ist vorgesehen die Zubaumenge für Wind an Land auf 58% des durchschnittlichen Zubaus in den Jahren 2013 - 2015 zu begrenzen.

Das Ausschreibevolumen für große PV-Anlagen beträgt nun 600 Megawatt. Ferner soll für auszuschreibende PV-Anlagen die Grenze des »52 GW-Deckel« entfallen. Ausschreibungen bei der Windenergie an Land, auf See und für Solaranlagen sollen bereits für Anlagen mit einer installierten Leistung über 750 kW greifen.

Auch für Biomasseanlagen (über 150 kW installierter Leistung)sind künftig Ausschreibungen eingeplant. Die Ausschreibungsmenge für Neu- und Bestandsanlagen beträgt für die kommenden drei Jahre (2017, 2018, 2019) 150 MW. In den Jahren 2020 bis 2022 werden jeweils 200 MW ausgeschrieben. Die Ausschreibungsmengen für die Folgejahre werden bei der nächsten Novelle des EEG festgelegt.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert, dass die Bundesregierung die mit den Ländern vereinbarte Ausbaumenge durch die Hintertür senkt. Im Gegensatz zur geltenden Rechtslage in der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) fehlte im jetzigen EEG-Entwurf eine Regelung, nach der bezuschlagte, aber nicht realisierte Ausbaumengen in der nächsten Runde neu ausgeschrieben werden. Dies werde, so der BEE, nach eigenen Berechnungen der Bundesregierung zu einer Absenkung des Ausbaus um mindestens 10% oder 280 MW führen.

- fb -

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche