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Kabinett beschließt Verbraucherpolitischen Bericht 2020

15.07.2020 Das Bundeskabinett hat aktuell den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Verbraucherpolitischen Bericht der Bundesregierung 2020 beschlossen. Dieser Bericht gibt einen Überblick über die erreichten verbrauherpolitischen Verbesserungen sowie über laufende Rechtssetzungsvorhaben und Aktivitäten von besonderer verbraucherpolitischer Bedeutung. Das ist u. a. die Musterfeststellungsklage, dadurch soll eine einfache, kostengünstige und effektive Möglichkeit zur Hemmung der Verjährung und Feststellung der Haftungsvoraussetzungen der Verbraucheransprüche gegenüber Unternehmen erfolgen. In den besonders verbraucherrelevanten Lebensbereichen Wohnen, Energie, Finanzdienstleistungen und Telekommunikation werde die Kundenposition gestärkt, etwa durch die Verlängerung der Mietpreisbremse und eine Neuverteilung der Maklergebühren beim Immobilienkauf und mehr Rechte für Nutzer sozialer Netzwerke gegenüber den sozialen Plattformen. Mit der starken Kundenauthentifizierung soll die Sicherheit im Online-Zahlungsverkehr erhöht sowie mehr Transparenz beim Abschluss von Festnetz- und Mobilfunkverträgen geschaffen werden. Zudem zeigt der Bericht aktuelle Herausforderungen und wichtige Ziele der Verbraucherpolitik auf - etwa die Frage, wie eine vertrauenswürdige digitale Gesellschaft gestaltet werden kann oder wie eine stärkere Ausrichtung der Verbraucherpolitik an den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 möglich ist. Darüber hinaus gibt der Bericht einen Ausblick auf die Fortentwicklung der Verbraucherpolitik auf nationaler und europäischer Ebene. Einen weiteren Schwerpunkt der Verbraucherpolitik im Berichtszeitraum bilde ein höheres Verbraucherschutzniveau in der digitalen Welt sowie eine Verbesserung der Stellung von Verbraucher* innen gegenüber Unternehmen. Der Schwerpunkt der Verbraucherpolitik liege in der Bewältigung der digitalen Transformation. So müsse etwa ein Regulierungsrahmen für die Künstliche Intelligenz geschaffen werden. Ferner liege der Fokus auf der Verantwortlichkeit von Internetplattformen. Das nationale Datenschutzrecht des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wurde modernisiert und an den neuen gültigen europäischen Rechtsrahmen der EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst. Weiter soll die digitale Transformation verbraucherfreundlich gestaltet werden. Im Bereich der Künstlichen Intelligenz soll ein Regulierungsrahmen geschaffen werden, der die europäischen Grundwerte und individuellen Grundrechte schützt. Der Bericht wird nun dem Deutschen Bundestag und Bundesrat zugeleitet. - Quelle: BMJV -

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