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Investitionsrahmen für Netzausbau wird verbessert

Am 22.3.2012 ist die geänderte »Anreizregulierungsverordnung« in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass die Netzbetreiber ihre Investitionskosten in neue Netze jetzt unmittelbar refinanzieren können. Diese Kosten lassen sich nun unmittelbar in der Kalkulation berücksichtigen. Der bisherige Zeitverzug von zwei Jahren ist beseitigt. Das soll größere Liquiditätslücken bei den Netzbetreibern vermeiden und den Investitionsrahmen für den Netzausbau verbessern, wie die Bundesregierung erläutert.

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