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Grundsteuerreform – Umsetzung startet

25.02.2022 Im Jahr 2022 müssen aufgrund der Umsetzung der Grundsteuerreform rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Zum 01.01.2025 wird die neue Grundsteuer nach dem Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) festgesetzt und nach neuen Bewertungsregelungen erhoben. Der Einheitswert als die bisher gültige Berechnungsgrundlage wird durch andere Berechnungsmaßstäbe ersetzt. Hintergrund dafür ist, dass die Datenbasis für die Bewertung zum Teil noch aus dem Jahr 1936 (Ostdeutschland) bzw. 1964 (Westdeutschland) stammt und die tatsächliche Wertentwicklung des Grundbesitzes durch diese alten Werte nicht widergespiegelt wird. Wegen dieser Ungleichbehandlung von gleichartigem Grundbesitz hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig erklärt. Für einen Übergangszeitraum bis Ende 2024 gelten die bisherigen Regelungen zur Erhebung der Grundsteuer weiter. Allerdings erfolgt die erste Hauptfeststellung der neuen Grundsteuerwerte bereits zum Stichtag 01.01.2022. Grundstückseigentümer müssen also bereits im Jahr 2022 eine Erklärung zur Feststellung der Grundstückswerte abgeben. Dazu soll ab dem 01.07.2022 die Möglichkeit zur elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung bestehen. Geplante Abgabefrist ist der 31.10.2022, verspätete Meldungen können sanktioniert werden. Eine Reihe von Kommunen will die Hausbesitzer anschreiben und auf die Frist hinweisen, eine Pflicht dazu besteht aber nicht. Die Neubewertung der Grundstücke erfolgt grundsätzlich nach dem sog. Bundesmodell. Die Bundesländer haben jedoch die Möglichkeit, von diesem Modell durch eine Öffnungsklausel abzuweichen. Einige Bundesländer, wie bspw. Bayern und Baden-Württemberg, haben bereits von dieser Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und eigene Berechnungsmodelle entwickelt und verabschiedet. Dabei weichen die Modelle teils deutlich, teils nur in kleinen Details voneinander ab. Abgefragt wird in der Regel die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und der sogenannte Bodenrichtwert. Die Finanzämter ermitteln aus den eingereichten Daten den sogenannten Grundsteuerwert als eine Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer. Wie viel der jeweilige Eigentümer zahlen muss, hängt dann entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie deckte vor der Corona-Krise etwa 15% der Steuereinnahmen, aus denen dann kommunale Leistungen wie Straßen, Schwimmbäder oder Theater finanziert werden. Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden - die vom Vermieter über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden kann. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern von Mietshäusern ggf. erheblich mehr. - MS -

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