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Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

08.07.2016 Zentrales Element des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende ist Artikel 1 mit dem Erlass des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).

Die übrigen Artikel betreffen Folgeregelungen, etwa im EEG, EnWG, KWKG und der Gasnetzzugangsverordnung. Mit dem Gesetz sollen unter anderem die technischen Mindestanforderungen für Datensicherheit festgeschrieben werden. Auch die Kommunikation von Daten und der Zugriff auf diese sollen geregelt werden. Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt sind Regelungen zum sogenannten Smart-Meter-Rollout, dem Einsatz von intelligenten Zählern und Messsystemen in Deutschland.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 08.07.2016 keinen Einspruch gegen das Gesetz erhoben. Der Bundesrat nimmt das vorliegende Gesetz zur Kenntnis. Er bedauert jedoch, dass sowohl die Bundesregierung als auch der Deutsche Bundestag den verbraucherschützenden Anregungen in der Stellungnahme des Bundesrates nicht gefolgt sind. Die Länderkammer unterstreicht insbesondere ihre Forderung, mit dem vorliegenden Gesetz dem privaten Letztverbraucher ein Mitspracherecht beim Einbau intelligenter Messsysteme oder der Einbindung in ein Kommunikationsnetz einzuräumen. Der Einbau von intelligenten Messsystemen bei privaten Letztverbrauchern unter 6.000 Kilowattstunden pro Jahr sei von der Zustimmung der Verbraucher abhängig zu machen. Privaten Endverbrauchern mit einem Verbrauch über 6.000 Kilowattstunden pro Jahr sollte bezüglich des Einbaus der Geräte ein Widerspruchsrecht eingeräumt werden. Unabhängig von der individuellen Verbrauchshöhe sollten private Letztverbraucher in jedem Fall ein Widerspruchsrecht gegen die Einbindung eines Messsystems in ein Kommunikationsnetz erhalten.

Zudem betont der Bundesrat in seiner Entschließung, dass die privaten Endverbraucher keinen Vorteil erlangen. Eine mögliche finanzielle Ersparnis wird ihnen durch die Auferlegung der Betriebskosten von bis zu 100 Euro pro Jahr gleich wieder genommen. Dabei geht die Bundesregierung davon aus, dass überhaupt ein Einsparpotenzial besteht und zwingt private Endverbraucher, es im Voraus zu bezahlen. Gelingt es Verbrauchern nicht, durch das intelligente Messsystem Einsparungen vorzunehmen, tragen sie allein die Mehrkosten.

Unabhängig von der Entschließung des Bundesrats, sieht das BMWi das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende als Startsignal für Smart Grid, Smart Meter und Smart Home in Deutschland. Dadurch soll die digitale Infrastruktur für eine Verbindung von über 1,5 Millionen Stromerzeugern und großen Verbrauchern ermöglicht werden.

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