Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Geringerer Anstieg der EEG-Umlage entschärft nicht Strompreis-Debatte

15.10.2015 Derzeit liegt die EEG-Umlage bei 6,17 Cent/kWh und steigt für 2016 um rund 0,18 Cent/kWh an. Im kommenden Jahr beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten der nach dem EEG vergüteten Stromeinspeisung 6,354 Cent/kWh. Laut Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, sei es mit der EEG-Reform 2014 gelungen, die Kostendynamik der vergangenen Jahre zu durchbrechen: »Stieg die Umlage zwischen 2012 und 2014 noch von 3,59 Cent/ kWh auf 6,24 Cent/kWh deutlich an, hat sie sich seitdem stabilisiert«. So seien durch die EEG-Reform die Auswirkungen des Zubaus von EEG-Anlagen gedämpft worden.

Ein wichtiger Grund für die Stabilisierung der EEG-Umlage sei auch die positive Entwicklung auf dem EEG-Konto, so die BNetzA. Der Kontostand zum Stichtag 30. September betrage 2,5 Mrd. Euro. Dieser positive Saldo fließe senkend in die Berechnung der EEG-Umlage 2016 ein. Der Kontostand habe in diesem Jahr geholfen, die Kosten aus dem weiteren Zubau an EEG-Anlagen, insbesondere von Offshore- und Onshore-Windanlagen, sowie den Rückgang der Strompreise an der Börse weitgehend auszugleichen. Grund des positiven Kontostands sei auch die sogenannte Liquiditätsreserve, die zuletzt nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen wurde. Die Liquiditätsreserve ist ein Bestandteil der EEG-Umlage, der unerwartet hohe Vergütungszahlungen aufgrund nicht vorhersehbarer Effekte (z.B. aufgrund eines besonders sonnenreichen Jahres) und die natürliche Saisonalität des Kontostandverlaufs abbilden soll.

Ein wesentlicher Bestandteil der EEG-Umlage bildet die Differenz zwischen prognostizierten Einspeisevergütungen und Vermarktungserlösen. Insgesamt prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2016 Auszahlungen an die Betreiber von Erneuerbare- Energien-Anlagen in Höhe von 24,7 Mrd. Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von rund 1,5 Mrd. Euro gegenüber. Die Vermarktungserlöse gehen den Berechnungen zufolge auch im kommenden Jahr zurück. Je niedriger das Börsenpreisniveau ist, desto größer ist die mit der EEG-Umlage zu finanzierende Differenz zu den im EEG festgelegten Vergütungssätzen.

In vielen Regionen höhere Netzentgelte absehbar

BDEW mahnt, dass sich aus der künftigen Höhe der EEG-Umlage allein jedoch keine generelle Prognose über die kurzfristige Strompreisentwicklung ableiten lässt. Mit Blick auf die Strompreis- Debatte betonte der BDEW, dass der alleinige Blick auf Beschaffungskosten und EEG-Umlage zu kurz greife: Neben den Kosten für den Stromeinkauf beeinflussen die weiterhin sehr hohen staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen (52%) sowie die Netzentgelte die Höhe des Strompreises (23%). In vielen Regionen dürften die Netzentgelte im kommenden Jahr aufgrund des erforderlichen Aus- und Umbaus von Verteil- und Übertragungsnetzen weiter steigen. In den nächsten zehn Jahren sind wegen des Zubaus von dezentralen Photovoltaik- und Windenergieanlagen Investitionen in Milliardenhöhe allein in die Verteilnetze notwendig. Es müssen bestehende Stromleitungen verstärkt, neue Stromleitungen verlegt sowie Trafostationen und andere technische Einrichtungen installiert werden.

Laut Berechnungen der Netzbetreiber werden sich 2016 die Belastungen für Stromkunden durch die EEG-Umlage auf etwa 22,9 Mrd. Euro summieren.

Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung verweist darauf, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit Blick auf das Ziel der Marktintegration der regenerativen Energien weiterentwickelt werden müsse. Mit Auktionsverfahren lasse sich bei richtiger Ausgestaltung eine hohe Kosteneffizienz der Erneuerbaren-Förderung erreichen.

»Das allein wird aber noch nicht reichen«, so Müller. Der nächste Schritt zur Markt- und Systemintegration sei die Einführung von Mengenkontingenten für die Förderung: Statt einer zeitlich befristeten Förderung sollen Anlagenbetreiber in einem Mengenkontingentmodell die Förderung für eine definierte Strommenge erhalten. Dadurch steige der Anreiz, den Erneuerbaren-Strom möglichst bedarfsgerecht zu erzeugen und eine Einspeisung bei negativen Marktpreisen zu vermeiden.

- fb -

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche